Lokale Behörden MALMEDY. - Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Dezember 2019 wird der Beschluss des Gemeinderats von Malmedy vom 24. Oktober 2019 über die Änderung der Satzungen der autonomen

Lokale Behörden

MALMEDY. - Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Dezember 2019 wird der Beschluss des Gemeinderats von Malmedy vom 24. Oktober 2019 über die Änderung der Satzungen der autonomen Gemeinderegie "Malmedy-Sports-Culture" gebilligt.

WEISMES. - Durch Ministeriellen Erlass vom 27. November 2019 werden die Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 gebilligt, durch die der Gemeinderat von Weismes die folgenden Verordnungen festlegt:

Steuer über die Ausstellung von Verwaltungsunterlagen durch die Gemeindeverwaltung Haushaltsjahre 2020 bis 2025Kommunale Gebühr für die Suche nach und die Ausstellung von Unterlagen und administrativen Auskünften jeglicher Art durch die Gemeindeverwaltung, einschließlich der Erstellung von Statistiken und der Anträge für Städtebaubescheinigungen 1 Ab dem Inkrafttreten der Verordnung bis zum 31. Dezember 2025Jährliche Gemeindesteuer auf die Sammlung und Behandlung von Haushaltsabfällen und gleichgestellten Unternehmensabfällen Haushaltsjahr 2020Gemeindesteuer auf die Antriebskraft Haushaltsjahre 2020 bis 2025Direkte kommunale Verteilungssteuer auf Bergwerke, Gruben und Steinbrüche, die am 1. Januar des Steuerjahres in Betrieb sind Haushaltsjahre 2020 bis 2025Steuer zu Lasten der Schankwirte von gegorenen und alkoholischen Getränken Haushaltsjahre 2020 bis 2025Indirekte Gemeindesteuer auf die kostenlose Verteilung von nicht adressierten Werbeschriften und -mustern und kostenlosen Regionalpresseträgern Haushaltsjahre 2020 bis 2025Kommunale Aufenthaltssteuer Haushaltsjahre 2020 bis 2025Kommunale Steuer auf Campingplätze im Sinne von Artikel 1 Ziffer 2 des Dekrets vom 4. März 1991 des Rates der Französischen Gemeinschaft über die Bedingungen für den Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen Haushaltsjahre 2020 bis 2025Jährliche Gemeindesteuer zu Lasten aller natürlichen oder juristischen Personen, durch deren Vermittlung eine der Öffentlichkeit offene Bankagentur in der Gemeinde niedergelassen wird Haushaltsjahre 2020 bis 2025Kommunale Gebühr für die private Benutzung des öffentlichen Eigentums in gleich welcher Form auf Bodenniveau oder über bzw. unter dem Boden, es sei denn, diese Benutzung gibt Anlass zur Anwendung einer anderen Gemeindeverordnung, Steuer oder Gebühr, oder sie wird auf der Grundlage eines Vertrags genehmigt Ab dem Inkrafttreten der Verordnung bis zum 31. Dezember 2025Steuer auf die Niederlassung von Kirmesgewerben Haushaltsjahre 2020 bis 2025Gemeindesteuer auf Wohnwagen und Wohnanhänger, die nicht...

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