11. DEZEMBER 2012 - Dekret zur Verbesserung der Laufbahnunterbrechung wegen Elternschaftsurlaub im Unterrichtswesen

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 4ter § 1 des Erlasses der Regierung vom 9. November 1994 bezüglich der Laufbahnunterbrechung im Unterrichtswesen und in den Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 30. August 2001, wird wie folgt ersetzt:

§ 1 - Die in Artikel 3 oder 4 angeführten Personalmitglieder können ihre Laufbahn im Falle der Geburt oder der Adoption eines Kindes in Anwendung von Artikel 4quater des Königlichen Erlasses vom 12. August 1991 über die Bewilligung von Unterbrechungszulagen an die Personalmitglieder des Unterrichtswesens und der Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren vollständig oder halbzeitig unterbrechen. Diese Laufbahnunterbrechung wird für einen ununterbrochenen Zeitraum gewährt und wird als Elternschaftsurlaub bezeichnet.

§ 2 desselben Artikels, ersetzt durch das Dekret vom 28. Juni 2010, wird aufgehoben.

Art. 2 - Vorliegendes Dekret tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an...

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