18. JANUAR 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 25. Oktober 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Laboren, die mit den offiziellen Untersuchungen hinsichtlich des Schutzes des Oberflächenwassers und des aufbereitbaren Wassers gegen Verschmutzung beauftragt sind

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, insbesondere des Artikels 62;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 25. Oktober 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Laboren, die mit den offiziellen Untersuchungen hinsichtlich des Schutzes des Oberflächenwassers und des aufbereitbaren Wassers gegen Verschmutzung beauftragt sind;

Aufgrund des am 11. Dezember 2006 abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 41.733/4;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In dem Erlass der Wallonischen Regionalexekutive vom 25. Oktober1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Laboren, die mit den offiziellen Untersuchungen hinsichtlich des Schutzes des Oberflächenwassers und des aufbereitbaren Wassers gegen Verschmutzung beauftragt sind...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT