9. JULI 2002 - Erlass der Regierung zur Ernennung der Mitglieder des Krankenhausbeirates und des Beirates für Aufnahmestrukturen für Senioren sowie zur Festlegung der Entschädigung und der Anwesenheitsgelder der Mitglieder beider Räte

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirates und eines Beirates für Aufnahmestrukturen für Senioren;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 22. Mai 2002;

Aufgrund des Einverständnisses des Minister-Präsidenten, zuständig für den Haushalt vom 27. Juni 2002;

In Erwägung der von den betroffenen Einrichtungen eingereichten Kandidaturen;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere des Artikels 3, § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass das Mandat der bisherigen Mitglieder beider Räte am 3. Dezember 2001 ausgelaufen ist und die neuen Beiräte somit unmittelbar eingesetzt werden müssen um eine Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, duldet die Verabschiedung vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr;

Auf Vorschlag des Ministers für Soziales und Familie;

Nach Beratung,

Beschliesst :

KAPITEL I - Krankenhausbeirat

Mitglieder des Krankenhausbeirates

Artikel 1 - Folgende Personen werden als Mitglieder des Krankenhausbeirates ernannt:

  1. Dr. Anton GEUKENS und Dr. Josef MEYER als effektive Vertreter der in Krankenhäusern tätigen Ärzte sowie Dr. Francis VERJANS und Dr. Claire DILLENBOURG-WERTZ als ihre entsprechenden Ersatzvertreter;

  2. Frau Ingrid MERTES und Herr Willy HEUSCHEN als effektive Vertreter des Verwaltungspersonals der Krankenhäuser sowie Schwester Margarithis HUPPERTZ und Herr Dieter ALLMANNS als ihre entsprechenden Ersatzvertreter;

  3. Frau Mathilde DAHLEN und Herr Guido JOST als effektive Vertreter der in Krankenhäusern tätigen Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sowie Herr Gerry VOSS und Frau Marion WENGENROTH als ihre entsprechenden Ersatzvertreter.

    Vorsitz des Beirates

    Art. 2 - Frau Ingrid MERTES wird als Präsidentin des Beirates für die erste Periode von zwei Jahren ernannt und Herr Willy HEUSCHEN wird als Präsident des Beirates für die zwei nachfolgenden Jahre ernannt.

    KAPITEL II - Der Beirat für Aufnhamestrukturen für Senioren

    Mitglieder des Beirates

    Art. 3 - Folgende Personen werden als Mitglieder des Beirates für Aufnahmestrukturen für Senioren ernannt:

  4. Frau Dr. Christine MOCKEL-KOCKS als effektive Vertreterin der Ärzte im Bereich der medizinischen Betreuung in einem Alten-und/oder Alten- und Pflegeheim;

  5. Herr Francis DAVIDS und Herr Patrick LASCHET als effektive Vertreter...

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