26. AUGUST 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2005 zur Ernennung der Mitglieder des Kooperationsausschusses, der im Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Ubernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung vorgesehen ist

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des durch das Dekret vom 25. Juli 1996 genehmigten Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Ubernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung, insbesondere Artikel 7;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2005 zur Ernennung der Mitglieder des Kooperationsausschusses, der im Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Ubernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass der mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffene Kooperationsausschuss aus drei Vertretern der Wallonischen Region zusammengestellt werden muss, von denen mindestens einer den Minister vertritt, der mit der Politik im Bereich der behinderten Personen beauftragt ist;

Auf Vorschlag der Ministerin für Gesundheit, soziale Massnahmen und Chancengleichheit;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Durch vorliegenden Erlass wird in Anwendung von Artikel 138 der Verfassung eine in Artikel 128, § 1 der Verfassung bestimmte Angelegenheit geregelt.

Art. 2 - Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2005 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: "Folgende Personen werden für eine Dauer von fünf Jahren als Mitglied des...

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