27. OKTOBER 2006 - Gesetz über die Kontrolle der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Deutsche Übersetzung von Abänderungsbestimmungen

Die in den Anlagen 1 und 2 aufgenommenen Texte sind die deutsche Übersetzung:

- der Artikel 1 bis 12 des Königlichen Erlasses vom 29. April 2013 zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Oktober 2006 über die Kontrolle der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2010/78/UE,

- von Artikel 63 des Gesetzes vom 30. Juli 2013 zur Verstärkung des Schutzes der Nutzer von Finanzprodukten und -dienstleistungen und zur Stärkung der Befugnisse der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I).

Diese Übersetzungen sind von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

Anlage 1

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. APRIL 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Oktober 2006 über die Kontrolle der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU

    (...)

    Artikel 1 - Vorliegender Erlass dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), was die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung betrifft.

    Art. 2 - [Abänderung des niederländischen Textes]

    Art. 3 - In Artikel 1 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die Wörter "der betrieblichen Altersversorgung um" wie folgt ersetzt:

    "der betrieblichen Altersversorgung, abgeändert durch die Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde...

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