7. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. September 2002 zur Bezeichnung von Kommissaren der 'Société wallonne du Logement' (Wallonische Wohnungsbaugesellschaft) innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 29. Oktober 1998 zur Einführung des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere der Artikel 146, Absatz 2, und 166 des besagten Gesetzbuches;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. März 2002 zur Ausführung von Artikel 166 des Wallonischen Wohngesetzbuches;

Aufgrund des Erlasses vom 12. September 2002 zur Bezeichnung von Kommissaren der "Société wallonne du Logement" innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes;

In Erwägung des Rücktritts von Frau Catherine Poitoux, von Herrn Sébastien Blondiaux und von Herrn Raphaël Timmermann;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses vom 12. September 2002 zur Bezeichnung von Kommissaren der "Société wallonne du Logement" innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes wird wie folgt abgeändert:

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