26. JUNI 2009 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 1. April 2009 zur Bezeichnung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung,

Auf Grund des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen, Titel VII, so wie es abgeändert wurde;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 24. April 2008;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 22. Juli 2004 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 1. April 2009 zur Bezeichnung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 1. April 2009 zur Bezeichnung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen...

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