2. JUNI 2008 - Königlicher Erlass - Regierung - Abänderungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Kˆniglichen Erlasses vom 2. Juni 2008 betreffend die Regierung - Ab‰nderungen.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen in Malmedy erstellt worden.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

  1. JUNI 2008 - Kˆniglicher Erlass - Regierung - Ab‰nderungen

    ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

    Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

    Aufgrund von Artikel 104 der Verfassung;

    Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 20. M‰rz 2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder, abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass vom 27. M‰rz 2008;

    Auf Vorschlag Unseres Premierministers

    Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Artikel 2 des Kˆniglichen Erlasses vom 20. M‰rz 2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder, abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass vom 27. M‰rz 2008, wird wie folgt abge‰ndert:

  2. In Absatz 2 werden zwischen den Wˆrtern ´ der dem Premierminister beigeordnet ist, ª und dem Wort ´ ernannt ª die Wˆrter ´ und zum Staatssekret‰r, der dem Minister der Justiz beigeordnet ist, ª eingef¸gt.

  3. In...

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