10. JUNI 2004. - Abänderung der Verfassung (1) (2)

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben unter den in Artikel 195 der Verfassung Vorgeschriebenen Bedingungen das folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Einziger Artikel - Artikel 67 § 1 der Verfassung wird durch folgenden Absatz ergänzt:

Wenn die vollständige Erneuerung ihres Rates nicht mit der Erneuerung des Senats zusammenfällt, behalten die in Absatz 1 Nr. 3 bis 5 erwähnten Senatoren, die in ihrem Rat nicht mehr tagen, ihr Senatorenmandat bis zur Eröffnung der ersten Sitzungsperiode nach der Erneuerung ihres Rates.

.

Wir fertigen die vorliegende Bestimmung aus und ordnen an, dass sie mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2004

ALBERT

Von Königs wegen:

Der Premierminister

G. VERHOFSTADT

Der Vizepremierminister

und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten

L. MICHEL

Der Vizepremierminister

und Minister des Haushalts und der Öffentlichen Unternehmen

J. VANDE LANOTTE

Der Minister des Innern

P. DEWAEL

Mit dem Staatssiegel versehen:

Die Ministerin der Justiz

Frau L. ONKELINX

_______

Fussnoten

(1) Erklärung zur Revision der Verfassung (Belgisches Staatsblatt vom 10. April 2003)

(2) Sitzungsperiode 2003-2004

Senat

...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT