19. JANUAR 2011 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. September 2006 zur Adoption

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 21. Dezember 2005 zur Adoption;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass eine Anfrage auf Teilnahme an der Vorbereitung eines Paares vorliegt, für die die Zentrale Behörde die Teilnahme an der kollektiven Form der Vorbereitung aus deontologischen Gründen für unmöglich erachtet und die rechtliche Grundlage zur Durchführung einer Vorbereitung in individueller Form daher unverzüglich in Kraft treten muss;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 6 § 2 des Erlasses der Regierung vom 28. September 2006 zur Adoption wird wie folgt ersetzt :

§ 2 - Die Vorbereitung wird ausschliesslich in individuelle Form durchgeführt, wenn die Kandidaten weder der deutschen noch der französischen Sprache mächtig sind und die Dienste eines Dolmetschers notwendig sind oder wenn aufgrund besonderer Umstände die Z.B.G.A. eine Teilnahme der Kandidaten an einer kollektiven Form der Vorbereitung für unmöglich erachtet.

Art. 2 - In Artikel 6 desselben Erlasses wird folgender § 3 eingefügt :

"§ 3 - Die in...

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