Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 In seinem Urteil vom 1. Februar 2008 in Sachen der interkommunalen Gen.mbH « Tecteo » und der interkommunalen Gen.

Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989

In seinem Urteil vom 1. Februar 2008 in Sachen der interkommunalen Gen.mbH ´ Tecteo ª und der interkommunalen Gen.mbH ´ Brutele ª, in Anwesenheit der ˆffentlich-rechtlichen AG ´ Belgacom ª, intervenierende Partei, dessen Ausfertigung am 7. Februar 2008 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Appellationshof Br¸ssel folgende pr‰judizielle Fragen gestellt:

´ 1) Verstossen die Artikel 72 und 73 des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes ¸ber den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Artikel eine Gleichbehandlung von Parteien, die beim Wettbewerbsrat eine Konzentration anmelden, um die Genehmigung zur Durchf¸hrung der Transaktion zu erhalten, und von Parteien, die an einem ' Streitfall ' beteiligt sind, dessen Ausgang nicht vom Stillschweigen - nach Ablauf einer Frist - des damit befassten Rechtsprechungsorgans abh‰ngen kˆnnte, vorsehen?

2) Verstossen die Artikel 72 und 73 des Gesetzes ¸ber den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Artikel sowohl f¸r den Verlauf des Verfahrens in der ersten Phase als auch f¸r den Verlauf des Verfahrens in der zweiten Phase gelten, w‰hrend nur die nach Ablauf der zweiten Untersuchungsphase angenommenen Massnahmen f¸r die anmeldenden Parteien nachteilig sein kˆnnten?

3) Verstossen die Artikel 58 und 75 des Gesetzes ¸ber den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, dahingehend ausgelegt, dass der Wettbewerbsrat beschliessen kˆnnte, die Untersuchung eines Konzentrationsverfahrens wieder aufzunehmen, nachdem der Appellationshof Br¸ssel einen vorherigen Beschluss...

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