19. JANUAR 2011 - Erlass der Regierung zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund von Artikel 19, § 1 des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe;

Auf Vorschlag des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales,

Beschliesst :

Artikel 1. In Anwendung von Artikel 19, § 1 des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe werden nachfolgende Personen dazu bestellt, als Inspektorinnen die festgelegten Kontrollen in der Beratungsstelle und in den Diensten der häuslichen Hilfe durchzuführen:

- Frau Karin Cormann,

- Frau Andrea Johnen,

- Frau Irma Heinen.

Artikel 1 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung am 1...

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