22. NOVEMBER 2006 - Ministerialerlass zur Bestimmung des Inhalts der Leistungen in Bezug auf das Ersetzen eines einfachen Zählers durch einen Tag- und Nachtzähler

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des Artikel 34 1°, a, c und e ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Elektrizitätsmarkt, insbesondere des Artikel 45 § 4;

Aufgrund des Gutachtens der "Commission wallonne pour l'Energie" ("CWaPE") vom 26. September 2006;

Aufgrund des am 13. November 2006 in Anwendung des Artikels 84 Absatz 1 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 41.516/4 des Staatsrats,

Beschliesst :

Einziger Artikel - In Ausführung von Artikel 45 § 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt kann beim Ersetzen eines einfachen Zählers durch einen Tag- und Nachtzähler die...

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