17. APRIL 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan von Nivelles (Karte 39/2) einer Revision zu unterziehen und durch den der Vorentwurf zur Revision zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets am Ort genannt 'Champ d'Hurbise' auf dem Gebiet der Gemeinden Ittre und Braine-le-Château und der Wiederverwendung als Agrargebiet von als Abbaugebiet eingetragenen Geländen am Ort genannt 'Campagne de Boukendael' auf dem Gebiet der Gemeinde Braine-le-Château als raumplanerische Ausgleichsmassnahme verabschiedet wird

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 1, 22, 23, 25, 32, 35, 40 und 42 bis 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsplans des regionalen Raums;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1981 zur Festlegung des Sektorenplans von Nivelles, der mehrmals abgeändert wurde;

In der Erwägung, dass die durch den Entwicklungsplan des regionalen Raums berücksichtigte Option hinsichtlich des Schutzes und der Verwaltung der Bodenschätze darin besteht, den Raumbedürfnissen für die Abbautätigkeit eine Antwort für die kommenden dreissig Jahre zu geben;

In Erwägung des am 20. Januar 2000 angenommenen Vertrags für die Zukunft der Wallonie und der am 30. August 2005 angenommenen vorrangigen Massnahmen für die Wallonische Zukunft;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung am 27. März 2002 den Minister der Raumordnung damit beauftragt hat, die Akten bezüglich Anträge auf die Eintragung von neuen Abbaugebieten auf der Grundlage der folgenden Methodologie zu untersuchen: Uberprüfung durch die Verwaltung, dass der Antrag ein Vorkommen betrifft, das durch die Studie der Universität Lüttich über das Inventar der Bodenschätze anerkannt worden ist, dass der besagte Antrag einem strategischen Entwicklungsplan des Betriebs entspricht, was die Wirtschaft, die Beschäftigung und die nachhaltige Mobilität betrifft, und mindestens einer der folgenden Prioritäten Rechnung trägt:

- der Betrieb darf innerhalb der Begrenzungen des Sektorenplans und unter Berücksichtigung des jetzigen Betriebsrhythmus nicht länger als sechs Jahre geführt werden, ausser unter ausserordentlichen Umständen, die in dem strategischen Plan begründet worden sind;

- der Antrag trägt dazu bei, ein Produktionspotential für einen Baustoff beizubehalten, der als Input in einem bedeutendem Wirtschaftszweig in der Wallonie dient;

In der Erwägung, dass die "SA Sablières de Wauthier-Braine" am Ort genannt "Campagne de Boukendael" auf dem Gebiet der Gemeinde Braine-le-Château eine Gewinnungsanlage für Sand betrieben hat, der hauptsächlich für Tiefbau-, Bau- oder Strassenbauarbeiten und den Bausektor bestimmt ist;

In der Erwägung, dass dieser Betrieb seit dem Jahr 2000 eingestellt ist;

In der Erwägung, dass die "SA Sablières de Wauthier-Braine" zur Weiterführung ihrer Tätigkeiten die Eintragung als Abbaugebiet einer Gruppe Standorte beantragt, die sich auf dem Gebiet der Gemeinden Ittre und Braine-le-Château, am Ort genannt "Champ d'Hurbize" befinden;

In der Erwägung, dass die Gelände, deren Eintragung als Abbaugebiet erwogen wird, eine Fläche von 34 ha decken, und zur Zeit im Sektorenplan von Nivelles eine Zweckbestimmung als Agrargebiet haben;

In der Erwägung, dass diese Gelände dem Vorkommen entsprechen, das vom Labor für litho- und zoostratigraphische Analysen der Universität Lüttich in seiner auf Anfrage der Wallonischen Region durchgeführten Studie über die Bodenschätze der Provinz Brabant (vom März 1996) bestimmt worden ist;

In der Erwägung, dass dieses Vorkommen aus 45 bis 50 m Brüsseler Sandschicht (Mittel-Eozän) besteht, über der sich eine im Durchschnitt 3 Meter starke Sand-Ton-Lehmschicht aus dem Quaternär befindet; dass die Brüsseler Sandschicht eine sub-horizontale, ziemlich kontinuierliche und in der Gegend uniforme Ablagerung ist;

In der Erwägung, dass der Höhenstand der Grundwasserleitschicht ca. + 105 Meter ist, und dass die Durchschnittshöhe des Plateaus ca. + 140 Meter ist; dass demzufolge die nutzbare durchschnittliche Sandhöhe (2 Meter über dem Höhenstand der Grundwasserleitschicht) ca. 30 Meter beträgt.

In der Erwägung, dass eine Bohrung (Tiefe = 25 Meter) im Vorkommen westlich der rue de Braine-le-Château durchgeführt worden ist; dass diese Bohrung das Vorhandensein von hellbraunem und hellgrauem Brüsseler Sand, mit sehr lokalem Röhrensandstein, sowie die Stärke der Abraumerde bestätigt hat; dass dem piezometrischen Niveau der Grundwasserleitschicht bis + 120 Meter nicht entgegengekommen wurde;

In der Erwägung, dass der Antrag auf Revision des Sektorenplans 34 ha betrifft, wovon 1 ha für die Nebenanlagen (Büroräume, Garagen, Wiegeanlage) und 6ha für eine 20 m breite Pufferzone über den gesamten Umkreis des Abbaugebiets (einschliesslich der Wälle für die Lagerung der Abraumerde) bestimmt wären.

In der Erwägung, dass der vorgesehene Abbaurhythmus ca. 300 000 m3/Jahr ist;

In der Erwägung, dass das Vorkommen in drei Phasen abgebaut wird, wobei südlich des künftigen Abbaugebiets angefangen wird; dass diese drei Phasen ein Volumen von ca. 8 100 000 m3 Sand während 27 Jahren abliefern werden, wodurch 10 direkte Arbeitsstellen am Standort geschaffen werden;

In der Erwägung, dass eine Untersuchung der Korngrösse des Sands gezeigt hat, dass dessen Qualität die Benutzung des Sands für Aufschüttungen, Unterbauten, Betonprodukte sowie als Formsand in der Eisenindustrie und in der Glasherstellung erlaubt;

In der Erwägung, dass der Röhrensandstein, der durch Sieben vom Sand getrennt werden kann, als Ballast dienen wird;

In der Erwägung, dass der gezielte Absatzmarkt nur national ist; dass 75% des Umsatzes binnen eines Umkreises von 50 km und die restlichen 25% binnen eines Umkreises von 200 km realisiert werden; dass das Produkt über diese Entfernung wegen der Transportkosten nicht mehr wettbewerbsfähig ist;

In der Erwägung, dass die Produkte ausschliesslich über die Strasse transportiert werden; dass der Standort der künftigen Sandgrube direkt über die rue de Braine-le-Château zugänglich ist, und dass die rue de Clabecq, die Ittre und Tubize verbindet, den Zugang zu den Autobahnen A8 und A19 sowie zu den Nationalstrassen RN07, RN06 und RN28 ermöglicht;

In der Erwägung, dass, was die sozial-wirtschaftliche Zweckmässigkeit des Betriebs der künftigen Sandgrube betrifft, zu betonen ist, dass die Nachfrage nach Sand heute in Belgien, in der Wallonischen Region und insbesondere in Wallonisch-Brabant hoch bleibt; dass der jährliche Sandverbrauch in Belgien zwischen 20 und 25 Millionen Tonnen schwankt, wovon 8 Millionen in Belgien gewonnen werden, wobei der Rest aus den Niederlanden und Deutschland stammt;

In der Erwägung, dass die "Confédération de la Construction" und die FEDIEX den Sandverbrauch in Wallonisch-Brabant für 2006 auf ca. 870 000 Tonnen geschätzt haben; dass dieser in Höhe von 510 000 Tonnen von den Sandgruben der Provinz gedeckt sein würde; dass die heutige Produktion die lokalen Bedürfnisse nicht deckt, wie übrigens im Bericht der ständigen Konferenz zur territorialen Entwicklung vom Januar 2007 angegeben, als Schlussfolgerung des Sachverständigenauftrags über die Erkundungen der Abbaugebiete, den die Wallonische Regierung ihr durch Beschluss vom 21. September 2006 anvertraut hat;

In der Erwägung, dass diese Studie in der Tat angibt, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt, dass die Preise steigen, dass die Kempener Sandgruben schliessen, dass es einige Sorgen über die künftige Versorgung gibt, dass die Ausfuhr nur in kleinen Entfernungen möglich ist;

In der Erwägung ausserdem, dass Sand nur unter Berücksichtigung seiner Lokalisierung und der Stärke, der Qualität und der wirtschaftlichen Rentabilität seines Vorkommens, u.a. aufgrund der gesetzlichen und technischen Anforderungen und der Rücksicht auf die Anwohner, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung abgebaut werden soll; dass sich ergibt, dass der Begriff der nutzbaren verfügbaren Reserven auf Ebene der Sektorenpläne des Wallonisch-Brabant (Nivelles und Wavre - Jodoigne Perwez) stark begrenzt ist; dass ein Rückblick auf die Anzahl der aktiven Steingruben diese Anhäufung von Belastungen erkennen lässt; dass von den im Jahre 1982 84 aktiven Betrieben heute nur noch 2 in Betrieb sind; dass diese sich in den Gemeinden Mont-Saint-Guibert und Chaumont-Gistoux (Sektorenplan Wavre - Jodoigne - Perwez) befinden; dass sich aus dem Vorhergehenden ergibt, dass es im Sektorenplan von Nivelles gar keine Sandreserve mehr gibt;

In der Erwägung, dass das fast endgültige Verschwinden der Sandgruben im Wallonisch-Brabant kurzfristige wirtschaftliche Folgen haben würde, worunter: die Gefährdung der Existenz anderer Unternehmen (Transport, Subunternehmer, Betonzentrale,...), die Gefahr wilder Sandgewinner, die erhöhte Abhängigkeit gegenüber Nachbarstaaten (Deutschland, Niederlande), das Fehlen einer Konkurrenz und die damit verbundene Erhöhung der Preise, die sich daraus ergebende Erhöhung der Baupreise, der Verlust von lokalen und wenig qualifizierten, direkten und indirekten Arbeitsstellen, der Verlust von steuerlichen Einnahmen für die Behörden, die Erhöhung der Ausstösse in die Atmosphäre wegen des Transports;

In der Erwägung, dass sich aus der Analyse der bestehenden Sach- und Rechtslage bezüglich der Gelände, die den Gegenstand vorliegender Revision des Sektorenplans bilden, Folgendes ergibt:

- es gibt kein Wohngebiet bzw. Wohngebiet mit ländlichem Charakter in der Nähe des Standorts der künftigen Sandgrube (Entfernung > 350 Meter für das am nächsten befindliche Gebiet);

- am Standort des künftigen Betriebs gibt es kein unter Schutz gestelltes Gebiet bzw. Gebäude;

- trotzdem verdienen einige naheliegende Gebäude es, aufgrund ihres architektonischen und erbebezogenen Interesses besonders erwähnt zu werden (Bauernhof von Rosémont, Schloss von Ittre, Kastanienwald);

- der künftige Betrieb befindet sich innerhalb eines im Sektorenplan von Nivelles eingetragenen Umkreises von landschaftlichem Interesse (das in den vor kurzem erschienenen Verzeichnissen des ADESA bestätigt worden ist);

- die nördliche Grenze des künftigen Betriebs befindet sich in der Nähe von Teilen des Natura 2000-Gebiets Nr. BE 31001 "Affluents brabançons de la Senne", nl. von den privaten Wäldern Apechau und Chapitre;

- die Gelände haben einen sehr hohen landwirtschaftlichen Wert und dienen heutzutage tatsächlich zu landwirtschaftlichen Zwecken;

- die Richtung der...

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