16. FEBRUAR 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, während deren Kinderzulagen gewährt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text bildet die inoffizielle koordinierte deutsche Fassung - zum 10. August 2005 - des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet, so wie er nacheinander abge‰ndert worden ist durch:

- den Kˆniglichen Erlass vom 5. Dezember 1983 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 16. Juli 1985 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 12. August 1985 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 25. Juni 1986 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 24. Juni 1987 zur Festlegung der F‰lle, in denen die Gew‰hrung der Kinderzulagen ausgesetzt wird, wenn das Kind seinen Milit‰r- oder Zivildienst leistet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 26. Juni 1987 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren Kinderzulagen gew‰hrt werden zugunsten eines Kindes, das am Ende eines Hochschulstudiums eine Abschlussarbeit vorbereitet,

- den Kˆniglichen Erlass vom 9. Juli 2002 zur Ab‰nderung der Kˆniglichen Erlasse zur Ausf¸hrung von Artikel 62 ßß 3, 4 und 5 der koordinierten Gesetze ¸ber die Familienbeihilfen f¸r Lohnempf‰nger,

- den Kˆniglichen Erlass vom 10. August 2005 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 16. Februar 1968 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen, und der Periode, w‰hrend deren...

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