25. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Aufträge der Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis sind - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis sind, so wie er durch den Königlichen Erlass vom 16. Juli 2009 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis sind, abgeändert worden ist.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

25. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Aufträge der Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis sind

Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

1. Minister: den für Inneres zuständigen Minister,

2. Gemeinde: die Gemeinde, die über einen öffentlichen Feuerwehrdienst verfügt,

3. Aufträgen: die in Artikel 2bis § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz erwähnten Aufträge, mit Ausnahme der dringenden medizinischen Hilfe,

4. Leistungsempfänger: die natürliche oder juristische Person, in deren Interesse der Einsatz ausgeführt wird,

5. Verschmutzung: eine Schädigung der natürlichen Umwelt, sowohl der Luft, des Wassers als auch des Bodens, bei der die beanstandeten Produkte sichtbare oder messbare Beeinträchtigungen oder Belästigungen verursachen oder verursachen können,

6. technischem Fehlalarm: die durch ein defektes Meldesystem ausgelöste Alarmierung der Hilfsdienste,

7. falschem Alarm: die im guten Glauben erfolgte Alarmierung der Hilfsdienste, ohne dass ein Einsatz erforderlich war.

§ 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter dem Begriff "Gemeinde" auch eine Feuerwehrinterkommunale und den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt.

Mit dem Begriff "Gemeinderat" ist auch das zuständige Organ der Feuerwehrinterkommunale oder der Region Brüssel-Hauptsadt gemeint.

  1. 2 - Folgende Aufträge werden gratis von den Hilfsdiensten ausgeführt:

    1. Einsätze in Sachen Brand- und Explosionsbekämpfung,

    2. technische Hilfeleistung, sofern es um einen Notruf zum Schutz oder zur Rettung von Personen geht,

    3. Bekämpfung von verhängnisvollen Ereignissen und Katastrophen,

    4. Koordinierung der Hilfsoperationen,

    5. internationale Zivilschutzaufträge, mit...

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