19. JANUAR 1961 - Gesetz zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, unter aussergewöhnlichen Umständen bestimmte medizinische Handlungen zu verrichten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 19. Januar 1961 zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, unter aussergewöhnlichen Umständen bestimmte medizinische Handlungen zu verrichten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER FAMILIE

19. JANUAR 1961 - Gesetz zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, unter aussergewöhnlichen Umständen bestimmte medizinische Handlungen zu verrichten

BALDUIN, König der Belgier

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es :

Artikel 1 - In Abweichung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. März 1818 zur Regelung desjenigen, was die Ausübung der verschiedenen Zweige der Heilkunst betrifft, bestimmt der König die medizinischen Handlungen, die Personen, die gesetzlich dazu nicht befugt sind, aber eine diesbezügliche Sonderausbildung erhalten haben, verrichten dürfen:

1. während der Ausbildung, die sie vorher erhalten,

2. wenn in Ermangelung einer ausreichenden Anzahl gesetzlich befugter Personen die Verrichtung dieser Handlungen infolge von Kriegsgeschehen oder Kalamitäten dringlich wird.

Das Vorliegen einer Kalamität mit einhergehendem Mangel an...

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