18. JULI 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinden der Wallonischen Region für die Durchführung eines sozialen Gesamtplans für das Jahr 2002

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 21. März 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 18. Juli 2002 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

In der Erwägung, dass es wichtig ist, die laufenden Projekte und die damit verbundenen Arbeitsstellen nicht zu gefährden;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung bestrebt ist, den folgenden Massnahmen eine Dekretsgrundlage zu verleihen, nämlich den Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen, den sozialen Gesamtplänen und den sozialen Begleitmassnahmen in den Polizeizonen;

In der Erwägung, dass ein Dekretsvorentwurf zur Zeit erarbeitet wird;

In Erwägung der Notwendigkeit, in der Übergangsperiode vom 1. Januar 2002 bis zum Inkrafttreten des neuen Dekrets den Gemeinden zu ermöglichen, ihre Aktivitäten unter guten Bedingungen weiterzuführen, indem sie insbesondere die notwendigen Massnahmen ergreifen können, und insbesondere die Arbeitsverträge der in den SGP beschäftigten Personalmitglieder verlängern und die dem lokalen Begleitausschuss und dem Gemeinderat zu unterbreitenden Dokumente vorbereiten können;

In der Erwägung, dass die Region schon seit mehreren Jahren die Aktion der Städte und Gemeinden, die die soziale Eingliederung ihrer Bürger fördern möchten, unterstützt;

In der Erwägung, dass die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in all ihren Formen nach mehrdimensionalen Antworten verlangt und ein Streben nach gebietsübergreifenden Massnahmen erfordert;

In der Erwägung, dass die Zielsetzung dieser sozialen Gesamtpläne in der Gewährleistung von gegliederten und wirkungsvollen Initiativen zur sozialen Eingliederung auf lokaler Ebene liegt;

In der Erwägung, dass die Regierung in ihrer regionalpolitischen Erklärung vom 15. Juli 1999 und im Vertrag für die Zukunft der Wallonie ihren Willen erklärt, die sozialen Gesamtpläne, die die Verknüpfung, die Begleitung und die Koordinierung der lokalen Initiativen bezwecken und auf spezifische Bedürfnisse eingehen, weiterzuführen und zu entwickeln;

In der Erwägung, dass sich 105 Städte und Gemeinden diesem Massnahmenpaket angeschlossen haben und jeweils einen sozialen Gesamtplan ausgearbeitet haben;

Auf Vorschlag des Ministers der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Den Städten und Gemeinden der...

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