21. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juli 2002 zur Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinden der Wallonischen Region für die Durchführung eines sozialen Gesamtplans für das Jahr 2002

Die Wallonische Regierung,

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung bestrebt ist, den folgenden Massnahmen eine Dekretsgrundlage zu verleihen, nämlich den Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen, den sozialen Gesamtplänen und den sozialen Begleitmassnahmen in den Polizeizonen;

In der Erwägung, dass ein Dekretsvorentwurf zur Zeit erarbeitet wird und im Laufe des Jahres 2003 in Kraft treten wird;

In Erwägung der Notwendigkeit, in der Übergangsperiode vom 1. Januar 2002 bis zum Inkrafttreten des neuen Dekrets den Gemeinden zu ermöglichen, ihre Aktivitäten unter guten Bedingungen weiterzuführen, indem sie insbesondere die notwendigen Massnahmen ergreifen können, und insbesondere die Arbeitsverträge der in den SGP beschäftigten Personalmitglieder verlängern und die dem lokalen Begleitausschuss und dem Gemeinderat zu unterbreitenden Dokumente vorbereiten können;

Auf Vorschlag des Ministers der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 7, Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juli 2002 zur Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinden der Wallonischen Region...

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