18. JULI 2002 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Gewährung einer zusätzlichen Schulleiterstelle an die Stadt Eupen für das Schuljahr 2002-2003

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekretes vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen, insbesondere Artikel 40;

In Erwägung, dass die beiden Niederlassungen Eupen-Oberstadt und Kettenis am 1. Februar 2002 741 Schüler zählten und somit die Bedingungen für eine Neugliederung und die damit verbundene Schaffung einer zusätzlichen Schulleiterstelle erfüllt sind;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 8. Juli 2002;

Auf Grund des Einverständnisses des Minister-Präsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 11. Juli 2002;

Auf Grund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die vorgesehene Regelung so schnell wie möglich verabschiedet und dem Schulträger mitgeteilt wird, damit das Schuljahr 2002-2003 vorbereitet werden kann;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers,

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Für das Schuljahr 2002-2003 erhält die Stadt Eupen eine zusätzliche...

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