12. MAI 2011 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Gewährung einer Wiederbeschäftigungsentschädigung an die Personalmitglieder des Flugplatzes von Saint-Hubert

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 ersetzten Artikels 87 § 3;

Aufgrund des am 22. März 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 31. März 2011 gegebenen Einverständnisses des Haushaltsministers;

Aufgrund des am 31. März 2011 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 8. April 2011 aufgestellten Protokolls Nr. 555 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 26. April 2011 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 2° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats;

Aufgrund der auf folgenden Erwägungen beruhenden Dringlichkeit:

In der Erwägung, dass die Hochsaison für die Luftfahrt bald anfangen wird;

In der Erwägung, dass der Beschluss zur Ubertragung der Luftfahrtverwaltung am Flugplatz von Saint-Hubert demnach unverzüglich umzusetzen ist; dass diese Massnahme zuvor erfordert, dass die Bediensteten, die zur Zeit mit diesen Aufgaben beauftragt sind, eine neue Beschäftigung bekommen;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die am Flugplatz von Saint-Hubert beschäftigten Bediensteten, die von Amts wegen auf eine andere Stelle innerhalb der Dienststellen der Wallonischen Regierung versetzt werden, und die zwischen Juli 2009 und Juni 2010 unregelmässige Leistungen erbracht haben, haben Anspruch auf eine nach Artikel 2 festgelegte Wiederbeschäftigungsentschädigung.

Die...

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