13. MARZ 2013 - Ministerialerlass zur Gewährung einer zweiten Abweichung von den Bestimmungen bezüglich der Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers in der Gemeinde Bütgenbach, Abschnitt Küchelscheid-Leykaul

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund des Wassergesetzbuches in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. März 2005 über das Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, koordinierten Fassung, insbesondere der Artikel D.192, R.253, R.261 und der Anlage XXXI, Teil B;

Aufgrund der ersten Abweichung von dem Parameterwert von 6,5 pH-Einheiten, die am 29. Oktober 2009 von der Gemeinde Bütgenbach, nachstehend "der Wasserlieferant" genannt, für das Versorgungsgebiet Küchelscheid-Leykaul gewährt worden ist;

Aufgrund der am 25. Februar 2013 vom Wasserlieferanten übermittelten ergänzenden Informationen;

Aufgrund des am 11. September 2012 vom Wasserlieferanten erstellten Kontrollprogramms für die Qualität des im Jahr 2013 verteilten Wassers;

Aufgrund des von dem Attaché der Direktion der Untergrundgewässer abgegebenen allgemeinen Gutachtens der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt, Abteilung Wasser, vom 14. April 2005;

In der Erwägung, dass in der Anlage XXXI, Teil B des Wassergesetzbuches für den Parameterwert "Konzentration der Wasserstoffionen" zwangsläufig ein Wert zwischen 6,5 und 9,5 pH-Wert-Einheiten vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass die zwischen 2008 und 2011 in dem in Artikel 1 bestimmten Versorgungsgebiet festgestellten pH-Mindestwerte zwischen 5,65 und 6,40 schwanken;

In der Erwägung, dass die Azidität des Wassers der Entnahmestellen, ab denen das in Artikel 1 bestimmte Versorgungsgebiet beliefert wird, eine natürliche Eigenschaft der Grundwasserleitschicht der Hochardennen darstellt, und dass der pH-Wert dieses Wassers nicht unter den Wert von 5,5 Einheiten sinkt;

In der Erwägung, dass die Konzentration an Wasserstoffionen an sich keinen giftigen Parameter im Rahmen der im vorliegenden Fall angetroffenen Werte darstellt;

In der Erwägung, dass der Wasserlieferant unter den 109 Anschlüssen des betreffenden Versorgungsgebiets keinen Bleianschluss zählt;

In der Erwägung, dass die Gemeinde über eine Ersatzpumpe für den Brunnen von Küchelscheid verfügt, um die Kontrolle der Mischung mit dem aus der Wasserentnahmestelle von Pannensterz gewonnenen Wasser, das einen zu hohen Gehalt an Aluminium aufweist, zu gewährleisten und somit den Gehalt an Aluminium unter dem Parameterwert zu halten;

In der Erwägung abschliessend, dass der Wasserlieferant, was die Korrekturmassnahmen betrifft, vorsieht, die Dörfer Küchelscheid-Leykaul an die Behandlungsstation von Elsenborn...

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