20. SEPTEMBER 2010 - Ministerialerlass Nr. 7 zur Gewährung der Zulassung als 'PEB'-Ausweisaussteller für bestehende Wohngebäude

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Aufgrund des Rahmendekrets vom 19. April 2007 zur Abänderung des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe im Hinblick auf die Förderung der Energieeffizienz, insbesondere des Artikels 237/30;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. Dezember 2009 über die Zertifizierung der bestehenden Wohngebäude, insbesondere der Artikel 583 bis 587;

In Erwägung der von den Antragstellern eingereichten Zulassungsanträge und nach Prüfung durch die Verwaltung der gemäss diesem Erlass zur Unterstützung der Anträge eingereichten Belege;

In der Erwägung, dass die kraft desselben Erlasses erforderlichen Bedingungen von den Antragstellern erfüllt werden,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Zulassung als "PEB"-Ausweisaussteller für bestehende Wohngebäude wird den natürlichen und juristischen Personen gewährt, deren Liste in der Anlage zum vorliegenden Erlasses steht.

  1. 2 - Die Zulassung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der Unterzeichnung vorliegenden Erlasses gewährt.

  2. 3 - Der vorliegende Erlass tritt am Tag seiner Unterzeichnung in...

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