12. AUGUST 1911 - Gesetz zur Erhaltung der Schönheit der Landschaften - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 12. August 1911 zur Erhaltung der Schönheit der Landschaften.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

12. AUGUST 1911 - Gesetz zur Erhaltung der Schönheit der Landschaften

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Betreiber von Bergwerken, Gruben oder Steinbrüchen und Inhaber einer öffentlichen Baukonzession sind verpflichtet, dem Boden, soweit möglich, sein Aussehen zurückzugeben, indem sie die Aushöhlungen, Aushübe und Aufschüttungen, die bestehen bleiben sollen, aufforsten oder bepflanzen.

Die Bepflanzungen finden jeweils nach Vollendung eines Teils der Arbeiten statt.

Art. 2 - Falls oben erwähnte Betreiber beziehungsweise Inhaber den Bestimmungen des vorangehenden Artikels nicht nachkommen, können sie gerichtlich dazu gezwungen werden. Die Klage wird auf Antrag des Prokurators des Königs vor dem Gericht Erster Instanz des verwüsteten Ortes anhängig gemacht. Die Klage kann auch von jedem belgischen Bürger eingereicht werden.

Werden die Arbeiten nicht...

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