30. DEZEMBER 2009 - Gesetz über die Bekämpfung der Seepiraterie - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Kapitel 1, 3 und 4 des Gesetzes vom 30. Dezember 2009 über die Bekämpfung der Seepiraterie.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

30. DEZEMBER 2009 - Gesetz über die Bekämpfung der Seepiraterie

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

(...)

KAPITEL 3 - Abänderung des Strafgesetzbuches

Art. 7 - In Artikel 137 § 2 des Strafgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2003, wird Nummer 6 durch die Wörter "sowie Taten der Piraterie, erwähnt in Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Dezember 2009 über die Bekämpfung der Seepiraterie," ergänzt.

KAPITEL 4 - Inkrafttreten

Art. 8 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im...

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