Auszug aus dem Urteil Nr. 6/2008 vom 17. Januar 2008 Geschäftsverzeichnisnrn. 4156 und 4172 In Sachen : Präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter § 6 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vo

Auszug aus dem Urteil Nr. 6/2008 vom 17. Januar 2008

Gesch‰ftsverzeichnisnrn. 4156 und 4172

In Sachen : Pr‰judizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und M. Bossuyt, und den Richtern P. Martens, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen und J.-P. Moerman, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der pr‰judiziellen Fragen und Verfahren

    1. In seinem Urteil vom 21. Februar 2007 in Sachen C.P., dessen Ausfertigung am 1. M‰rz 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

      ´ Verstˆsst Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung - aufgrund der vertraulichen Akte - der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des besagten Gesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer, die in Anwendung von Artikel 235bis des vorerw‰hnten Gesetzbuches befindet, zul‰sst? ª.

    2. In seinem Urteil vom 6. M‰rz 2007 in Sachen R.D., dessen Ausfertigung am 12. M‰rz 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

      ´ Verstˆsst Artikel 235ter des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Gesetzesbestimmung keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, insofern dazu die Pr¸fung der vertraulichen Akte erforderlich ist, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Anwendung von - unter anderem - Artikel 235bis des Strafprozessgesetzbuches zul‰sst und die Artikel 407, 408, 409, 413 und 416 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches Kassationsbeschwerde gegen jedes Endurteil zulassen? ª.

      Diese unter den Nummern 4156 und 4172 ins Gesch‰ftsverzeichnis des Hofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.

      (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    1. Vor seiner teilweisen Nichtigerkl‰rung durch das...

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