Auszug aus dem Urteil Nr. 6/2008 vom 17. Januar 2008 Geschäftsverzeichnisnrn. 4156 und 4172 In Sachen : Präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter § 6 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vo
Auszug aus dem Urteil Nr. 6/2008 vom 17. Januar 2008
Gesch‰ftsverzeichnisnrn. 4156 und 4172
In Sachen : Pr‰judizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.
Der Verfassungsgerichtshof,
zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und M. Bossuyt, und den Richtern P. Martens, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen und J.-P. Moerman, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,
verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:
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Gegenstand der pr‰judiziellen Fragen und Verfahren
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In seinem Urteil vom 21. Februar 2007 in Sachen C.P., dessen Ausfertigung am 1. M‰rz 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:
´ Verstˆsst Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung - aufgrund der vertraulichen Akte - der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des besagten Gesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer, die in Anwendung von Artikel 235bis des vorerw‰hnten Gesetzbuches befindet, zul‰sst? ª.
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In seinem Urteil vom 6. M‰rz 2007 in Sachen R.D., dessen Ausfertigung am 12. M‰rz 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:
´ Verstˆsst Artikel 235ter des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Gesetzesbestimmung keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, insofern dazu die Pr¸fung der vertraulichen Akte erforderlich ist, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Anwendung von - unter anderem - Artikel 235bis des Strafprozessgesetzbuches zul‰sst und die Artikel 407, 408, 409, 413 und 416 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches Kassationsbeschwerde gegen jedes Endurteil zulassen? ª.
Diese unter den Nummern 4156 und 4172 ins Gesch‰ftsverzeichnis des Hofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.
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In rechtlicher Beziehung
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Vor seiner teilweisen Nichtigerkl‰rung durch das...
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