Auszug aus dem Urteil Nr. 161/2007 vom 19. Dezember 2007 Geschäftsverzeichnisnummer 4193 In Sachen : Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 172 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vom G

Auszug aus dem Urteil Nr. 161/2007 vom 19. Dezember 2007

Gesch‰ftsverzeichnisnummer 4193

In Sachen : Pr‰judizielle Frage in Bezug auf Artikel 172 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vom Gericht erster Instanz Turnhout.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, und den Richtern L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Moerman, E. Derycke und J. Spreutels, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der pr‰judiziellen Frage und Verfahren

    In seinem Urteil vom 29. M‰rz 2007 in Sachen der Staatsanwaltschaft und Tristan Weterings gegen Mario Meeus, dessen Ausfertigung am 12. April 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat das Gericht erster Instanz Turnhout folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

    ´ Gibt es eine unstatthafte Diskriminierung zwischen der Situation des Straft‰ters, der vom Strafgericht verurteilt wird, das ebenfalls ¸ber die Klage des Gesch‰digten befindet, wobei dieses Urteil immer berufungsf‰hig ist und also nicht in letzter Instanz verk¸ndet wird, ohne R¸cksicht auf den Umfang der Klage des Gesch‰digten, einerseits und der Situation des Urhebers der gleichen Straftat, der durch ein Urteil des Zivilgerichts zur Entsch‰digung des Gesch‰digten verurteilt wird, wobei das Urteil nur insofern berufungsf‰hig ist, als die Klage des Gesch‰digten einen Betrag in Hˆhe von ¸ber 1.240 Euro betrifft, und insofern, als die Klage des Gesch‰digten einen Betrag in Hˆhe von weniger als 1.240 Euro betrifft, in letzter Instanz verk¸ndet wird, andererseits? ª.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Die pr‰judizielle Frage bezieht sich auf Artikel 172 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches in der durch Artikel 1 Nr. 89 des Gesetzes vom 10. Juli 1967 abge‰nderten Fassung. Diese Bestimmung lautet:

    ´ Die von den Polizeigerichten verk¸ndeten Urteile sind in allen F‰llen berufungsf‰hig ª.

    Artikel 617 Absatz 1 des Gerichtsgesetzbuches, ersetzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 11. Juli 1994 ´ bez¸glich der Polizeigerichte und zur Einf¸hrung einiger Bestimmungen bez¸glich der Beschleunigung und der Modernisierung der Strafgerichtsbarkeit ª und abge‰ndert durch Artikel 1 des kˆniglichen Erlasses vom 20. Juli 2000 ´ zur Ausf¸hrung in Gerichtsangelegenheiten des Gesetzes vom 30. Juni 2000 ¸ber die Einf¸hrung des Euros in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die in Artikel 77 der Verfassung erw‰hnten...

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