Auszug aus dem Urteil Nr. 131/2007 vom 17. Oktober 2007 Geschäftsverzeichnisnummer 4118 In Sachen : Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 56 des Mehrwertsteuergesetzbuches, gestellt vom Appellatio

Auszug aus dem Urteil Nr. 131/2007 vom 17. Oktober 2007

Gesch‰ftsverzeichnisnummer 4118

In Sachen : Pr‰judizielle Frage in Bezug auf Artikel 56 des Mehrwertsteuergesetzbuches, gestellt vom Appellationshof L¸ttich.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und M. Bossuyt, den Richtern P. Martens, R. Henneuse, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Snappe, J.-P. Moerman, E. Derycke und J. Spreutels, und dem emeritierten Vorsitzenden A. Arts gem‰ss Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der pr‰judiziellen Frage und Verfahren

    In seinem Urteil vom 22. Dezember 2006 in Sachen Raymond Lebeau gegen den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 4. Januar 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Appellationshof L¸ttich folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

    ´ Verstˆsst Artikel 56 des Mehrwertsteuergesetzbuches, um seine Ausf¸hrungserlasse erg‰nzt und dahingehend ausgelegt, dass die Bestimmung der vorl‰ufigen oder endg¸ltigen pauschalen Veranlagungsgrundlagen dem Kˆnig oder - im Wege der Subdelegierung - der Finanzverwaltung ¸berlassen wird, ohne dass das Einvernehmen mit den Berufsverb‰nden erforderlich ist, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung? ª.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    In Bezug auf die fraglichen Bestimmungen

    B.1.1. Aus dem Sachverhalt sowie aus der Begr¸ndung des Verweisungsurteils geht hervor, dass sich die pr‰judizielle Frage auf Artikel 56 ß 1 des Mehrwertsteuergesetzbuches (weiter unten: MwSt.-Gesetzbuch) in Verbindung mit den Artikeln 7 und 13 des kˆniglichen Erlasses Nr. 2 vom 7. November 1969 ¸ber die Festlegung pauschaler Veranlagungsgrundlagen f¸r die Mehrwertsteuer bezieht.

    B.1.2. Artikel 56 ß 1 des MwSt.-Gesetzbuches bestimmt:

    ´ Der Kˆnig legt f¸r die von Ihm zu bestimmenden Kleinunternehmen die Modalit‰ten fest, gem‰ss denen die Verwaltung nach Konsultierung der betreffenden Berufsverb‰nde pauschale Veranlagungsgrundlagen bestimmt, wenn dies mˆglich ist ª.

    B.1.3. Die Artikel 7 und 13 des vorerw‰hnten kˆniglichen Erlasses Nr. 2 bestimmen:

    ´ Art. 7. Im Laufe jeden Jahres legt die Verwaltung pauschale Grundlagen f¸r die Berechnung der Steuer, die die Steuerpflichtigen im Laufe des folgenden Jahres zahlen m¸ssen, fest.

    Diese Grundlagen kˆnnen im Laufe dieses letzten Jahres ge‰ndert werden, um erhebliche ƒnderungen, die mˆglicherweise...

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