Auszug aus dem Urteil Nr. 125/2009 vom 16. Juli 2009 Geschäftsverzeichnisnummer 4686 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 19. Juni 2008 zur Zustimmung zum Vertrag von Lissabon zur

Auszug aus dem Urteil Nr. 125/2009 vom 16. Juli 2009

Geschäftsverzeichnisnummer 4686

In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 19. Juni 2008 zur Zustimmung zum Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Schlussakte, geschehen zu Lissabon am 13. Dezember 2007, erhoben von Raf Verbeke und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, und den Richtern E. De Groot, A. Alen, J.-P. Snappe, E. Derycke und J. Spreutels, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 16. April 2009 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 17. April 2009 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 19. Juni 2008 zur Zustimmung zum Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Schlussakte, geschehen zu Lissabon am 13. Dezember 2007 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 19. Februar 2009): Raf Verbeke, wohnhaft in 9040 Gent, Antwerpse Steenweg 80, Natan Hertogen, wohnhaft in 9000 Gent, Ryhovelaan 101, Marie-Claire Bruggeman, wohnhaft in 8650 Merksem, Zusters van Onze Lieve Vrouwstraat 23, Manuel Chiguero-Galindo, wohnhaft in 3010 Kessel-Lo, A. Dejonghstraat 59, und Frans Leens, wohnhaft in 1180 Brüssel, Stanleystraat 79.

    Am 5. Mai 2009 haben die referierenden Richter E. De Groot und J. Spreutels in Anwendung von Artikel 72 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 den Hof davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, vorzuschlagen, ein Urteil zu verkünden, in dem die offensichtliche Unbegründetheit der Nichtigkeitsklage festgestellt wird.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Die klagenden Parteien beantragen die Nichtigerklärung des Gesetzes vom 19. Juni 2008 « zur Zustimmung zum Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Schlussakte, geschehen zu Lissabon am 13. Dezember 2007 ».

    Dieses Gesetz bestimmt:

    Artikel 1. Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 2. Der Vertrag von Lissabon zur...

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