Auszug aus dem Urteil Nr. 201/2009 vom 17. Dezember 2009 Geschäftsverzeichnisnummer 4774 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung des Sondergesetzes vom 12. Juli 2009 « zur

Auszug aus dem Urteil Nr. 201/2009 vom 17. Dezember 2009

Geschäftsverzeichnisnummer 4774

In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung des Sondergesetzes vom 12. Juli 2009 « zur Abänderung von Artikel 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof » und des Gesetzes vom 24. Juli 2009 « zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen, was die Finanzkrise betrifft », erhoben von Marc Jodrillat.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden P. Martens und den referierenden Richtern M. Melchior und T. Merckx-Van Goey, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 29. September 2009 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 30. September 2009 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Marc Jodrillat, wohnhaft in 4357 Donceel, rue Tombeux 15, Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung des Sondergesetzes vom 12. Juli 2009 « zur Abänderung von Artikel 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 31. Juli 2009, zweite Ausgabe) und des Gesetzes vom 24. Juli 2009 « zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen, was die Finanzkrise betrifft » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 30. Juli 2009).

    Am 6. Oktober 2009 haben die referierenden Richter M. Melchior und T. Merckx-Van Goey in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Hof vorzuschlagen, ein Urteil zu verkünden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Marc Jodrillat beantragt die Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung des Sondergesetzes vom 12. Juli 2009 « zur Abänderung von Artikel 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof » und des Gesetzes vom 24. Juli 2009 « zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen, was die Finanzkrise betrifft ».

    B.2. Da...

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