Urteil Nr. 150/2002 vom 15. Oktober 2002 Geschäftsverzeichnisnummer 2286 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung des allgemeinen

Urteil Nr. 150/2002 vom 15. Oktober 2002

Geschäftsverzeichnisnummer 2286

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2001, erhoben von der VoG « Vereinigung zur Erlangung der Gleichberechtigung des deutschen Sprachgebietes Belgiens als Region & Gemeinschaft, VEG ».

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden A. Arts und M. Melchior, und den Richtern P. Martens, R. Henneuse, M. Bossuyt, J.-P. Moerman und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden A. Arts,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 9. November 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 12. November 2001 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die VoG « Vereinigung zur Erlangung der Gleichberechtigung des deutschen Sprachgebietes Belgiens als Region & Gemeinschaft, VEG », mit Sitz in 4700 Eupen, Stendrich 131, Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2001 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 22. Juni 2001, erste Ausgabe).

  2. Verfahren

    Durch Anordnung vom 12. November 2001 hat der amtierende Vorsitzende gemäss den Artikeln 58 und 59 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof die Richter der Besetzung bestimmt.

    Die referierenden Richter haben Artikel 71 bzw. 72 des organisierenden Gesetzes im vorliegenden Fall nicht für anwendbar erachtet.

    Durch Anordnung vom 28. November 2001 hat der Hof beschlossen, dass die Untersuchung in niederländischer Sprache erfolgt.

    Die Klage wurde gemäss Artikel 76 des organisierenden Gesetzes mit am 14. Dezember 2001 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert; die Anordnung vom 28. November 2001 wurde mit denselben Briefen notifiziert.

    Die durch Artikel 74 des organisierenden Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgte im Belgischen Staatsblatt vom 28. Dezember 2001.

    Durch Anordnung vom 30. April 2002 hat der Hof die für die Urteilsfällung vorgesehene Frist bis zum 9. November 2002 verlängert.

    Durch Anordnung vom 8. Mai 2002 hat der Hof die Rechtssache für verhandlungsreif erklärt und den Sitzungstermin auf den 29. Mai 2002 anberaumt.

    Diese Anordnung wurde der klagenden Partei mit am 8. Mai 2002 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert.

    Auf der öffentlichen Sitzung vom 29. Mai 2002

    - erschien R. Pankert, für die klagende partei VoG VEG;

    - haben die referierenden Richter E. Derycke und J.-P. Moerman Bericht erstattet,

    - wurde die vorgenannte Partei angehört,

    - wurde die Rechtssache zur Beratung gestellt.

    Das...

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