8. MAI 2008 - Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehunghilfspersonals, des paramedizinischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Sonder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, insbesondere Artikel 135;
Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen;
Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 20. März 2008 zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Einspruchskammer der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen;
In Erwägung, dass die Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen am 14. März 2008 ihre Geschäftsordnung verabschiedet hat, die am 17. April 2008 ergänzt wurde;
Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschliesst :
Genehmigung
Artikel 1 - Die in der Anlage zum vorliegenden Erlass enthaltene Geschäftsordnung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen vom 17. April 2008 wird genehmigt.
Aufhebung
Art. 2 - Der Erlass der Regierung vom 20. März 2008 zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen wird aufgehoben.
In-Kraft-Treten
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 17. April 2008 in Kraft.
Durchführung
Art. 4 - Der für das Unterrichtswesen zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 8. Mai 2008
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung,
O. PAASCH
Anlage zum Erlass der Regierung 3553/EX/VI/B/III vom 8. Mai 2008
Geschäftsordnung der Einspruchskammer Des Gemeinschaftsunterrichtswesens
Sitz der Einspruchskammer
Artikel 1 - Der Sitz der Einspruchskammer, nachstehend Kammer genannt, befindet sich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstrasse 1 in 4700 Eupen.
Zusammenstellung der Akte
Art. 2 - Sobald der Kammer ein Einspruch vorliegt, stellt der Sekretär oder der beigeordnete Sekretär die Akte zusammen. Die Akte enthält alle detaillierten Unterlagen sowie das Inventar dieser Unterlagen.
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