Auszug aus dem Urteil Nr. 18/2008 vom 14. Februar 2008 Geschäftsverzeichnisnrn. 4222, 4223, 4224, 4225 und 4232 In Sachen : Präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter § 6 des Strafprozessgeset

Auszug aus dem Urteil Nr. 18/2008 vom 14. Februar 2008

Gesch‰ftsverzeichnisnrn. 4222, 4223, 4224, 4225 und 4232

In Sachen : Pr‰judizielle Fragen in Bezug auf Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, und den Richtern R. Henneuse, E. De Groot, L. Lavrysen, J.-P. Snappe und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der pr‰judiziellen Fragen und Verfahren

    1. In seinen zwei Urteilen vom 5. Juni 2007 in Sachen I.V., deren Ausfertigungen am 13. Juni 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen sind, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

      ´ Verstˆsst Artikel 235ter des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Gesetzesbestimmung keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, insofern dazu die Pr¸fung der vertraulichen Akte erforderlich ist, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Anwendung von - unter anderem - Artikel 235bis des Strafprozessgesetzbuches zul‰sst und die Artikel 407, 408, 409, 413 und 416 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches Kassationsbeschwerde gegen jedes Endurteil zulassen? ª.

    2. In seinen Urteilen vom 29. Mai und 5. Juni 2007 in Sachen T.R. bzw. M.D., deren Ausfertigungen am 13. Juni 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen sind, hat der Kassationshof folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

      ´ Verstˆsst Artikel 235ter ß 6 des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Gesetzesbestimmung keine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Pr¸fung der Regelm‰ssigkeit der Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden der Observation und Infiltrierung zul‰sst, insofern dazu die Pr¸fung der vertraulichen Akte erforderlich ist, w‰hrend Artikel 416 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches eine unmittelbare Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Anklagekammer ¸ber die Anwendung von - unter anderem - Artikel 235bis des Strafprozessgesetzbuches zul‰sst und die Artikel 407, 408, 409, 413 und 416 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches...

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