Auszug aus dem Urteil Nr. 159/2007 vom 19. Dezember 2007 Geschäftsverzeichnisnummer 4148 In Sachen : Präjudizielle Frage in Bezug auf das Gesetz vom 22. April 1999 über die Berufe im Buchführungs- un

Auszug aus dem Urteil Nr. 159/2007 vom 19. Dezember 2007

Gesch‰ftsverzeichnisnummer 4148

In Sachen : Pr‰judizielle Frage in Bezug auf das Gesetz vom 22. April 1999 ¸ber die Berufe im Buchf¸hrungs- und Steuerwesen, gestellt vom Staatsrat.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, und den Richtern L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Moerman, E. Derycke und J. Spreutels, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der pr‰judiziellen Frage und Verfahren

    In seinem Urteil Nrn. 167.199 vom 29. Januar 2007 in Sachen Karel Anthonissen gegen das Institut der Buchpr¸fer und Steuerberater, dessen Ausfertigung am 19. Februar 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Staatsrat folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

    ´ Verstˆsst das Gesetz vom 22. April 1999 ¸ber die Berufe im Buchf¸hrungs- und Steuerwesen gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, insofern dieses Gesetz insgesamt beziehungsweise insbesondere seine Artikel 3, 4, 5, 19, 28, 31, 38 und 39 dahingehend ausgelegt werden, dass einem Beamten des F÷D Finanzen, insbesondere einem mit der Kontrolle oder der Steuerveranlagung beauftragten Beamten, nicht gleichzeitig die Eigenschaft eines Steuerberaters zuerkannt werden kann, selbst wenn er die Bedingungen nach Artikel 19 dieses Gesetzes erf¸llt, und dass ein solcher Beamter ebenfalls von der Anwendung der Ubergangsregelung nach Artikel 60 ßß 1 und 3 dieses Gesetzes ausgeschlossen wird, selbst wenn er dessen Bedingungen erf¸llt, w‰hrend einer anderen Person, die kein Beamter oder kein Beamter des F÷D Finanzen ist, unter diesen Umst‰nden wohl die Eigenschaft eines Steuerberaters zuerkannt werden kann? ª.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Der Hof wird zur Vereinbarkeit des Gesetzes vom 22. April 1999 ¸ber die Berufe im Buchf¸hrungs- und Steuerwesen, insgesamt gesehen beziehungsweise dessen Artikel 3, 4, 5, 19, 28, 31, 38 und 39, mit den Artikeln 10 und 11 der Verfassung befragt, dahingehend ausgelegt, dass einem Beamten des Fˆderalen ÷ffentlichen Dienstes Finanzen (nachstehend: F÷D Finanzen) nicht die Eigenschaft eines Steuerberaters zuerkannt werden kann, selbst wenn er die Bedingungen von Artikel 19 dieses Gesetzes oder die durch den Kˆnig aufgrund von Artikel 60 ß 1 dieses Gesetzes festgelegten Zugangsbedingungen erf¸llt.

    B.2. Aus dem Gesetz vom 22. April 1999 in der Auslegung durch...

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