Urteil Nr. 90/2002 vom 5. Juni 2002 Geschäftsverzeichnisnummer 2127 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 18. Juli 2000 « betreffend die Zustimmung zum Zusamme

Urteil Nr. 90/2002 vom 5. Juni 2002

Geschäftsverzeichnisnummer 2127

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 18. Juli 2000 « betreffend die Zustimmung zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer politischer Aktionen, die europäischen Strukturfonds und die Entwicklung kultureller Unternehmen », erhoben von der VoG « Vereinigung zur Erlangung der Gleichberechtigung des deutschen Sprachgebietes Belgiens als Region & Gemeinschaft, VEG » und von R. Pankert.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und A. Arts, und den Richtern L. François, M. Bossuyt, L. Lavrysen, J.-P. Moerman und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 2. Februar 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 5. Februar 2001 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben die VoG « Vereinigung zur Erlangung der Gleichberechtigung des deutschen Sprachgebietes Belgiens als Region & Gemeinschaft, VEG », mit Sitz in 4700 Eupen, Stendrich 131, und R. Pankert, wohnhaft in 4700 Eupen, Stendrich 131, Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Wallonischen Region vom 18. Juli 2000 « betreffend die Zustimmung zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer politischer Aktionen, die europäischen Strukturfonds und die Entwicklung kultureller Unternehmen » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 5. August 2000).

II. Verfahren

Durch Anordnung vom 5. Februar 2001 hat der amtierende Vorsitzende gemäss den Artikeln 58 und 59 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof die Richter der Besetzung bestimmt.

Die referierenden Richter haben Artikel 71 bzw. 72 des organisierenden Gesetzes im vorliegenden Fall nicht für anwendbar erachtet.

Durch Anordnung vom 7. Februar 2001 hat der Hof beschlossen, dass die Untersuchung in französischer Sprache erfolgt.

Durch Anordnungen vom 20. März, 22. Mai und 26. September 2001 hat der Hof die Besetzung um die Richter A. Alen, J.-P. Moerman und E. Derycke ergänzt.

Die Klage wurde gemäss Artikel 76 des organisierenden Gesetzes mit am 27. März 2001 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert.

Die durch Artikel 74 des organisierenden Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgte im Belgischen Staatsblatt vom 6. April 2001.

Durch Anordnung vom 10. Mai 2001 hat der amtierende Vorsitzende auf Antrag der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 8. Mai 2001 die für die Einreichung eines Schriftsatzes vorgesehene Frist um fünfzehn Tage verlängert.

Diese Anordnung wurde der Regierung der Französischen Gemeinschaft mit am 11. Mai 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief notifiziert.

Schriftsätze wurden eingereicht von

- der Wallonischen Regierung, rue Mazy 25-27, 5100 Namur, mit am 9. Mai 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief,

- der Regierung der Französischen Gemeinschaft, place Surlet de Chokier 15-17, 1000 Brüssel, mit am 21. Mai 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief.

Diese Schriftsätze wurden gemäss Artikel 89 des organisierenden Gesetzes mit am 13. August 2001 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert.

Die klagenden Parteien haben mit am 7. September 2001 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief einen Erwiderungsschriftsatz eingereicht.

Durch Anordnungen vom 28. Juni 2001 und vom 30. Januar 2002 hat der Hof die für die Urteilsfällung vorgesehene Frist bis zum 2. Februar 2002 bzw. 2. August 2002 verlängert.

Durch Anordnung vom 21. Februar 2002 hat der Hof die Rechtssache für verhandlungsreif erklärt und den Sitzungstermin auf...

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