13. AUGUST 2011 - Gesetz zur Reform des Verfahrens zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Verteilung - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1 bis 3 und 8 bis 10 des Gesetzes vom 13. August 2011 zur Reform des Verfahrens zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Verteilung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

13. AUGUST 2011 - Gesetz zur Reform des Verfahrens zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Verteilung

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderung des Zivilgesetzbuches

Art. 2 - In Artikel 124 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 9. Mai 2007, wird die Zahl "1224" durch die Zahl "1224/2" ersetzt.

KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches

Art. 3 - Artikel 53bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Dezember 2005, wird durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"3. wenn die Notifizierung gegen datierte Empfangsbestätigung erfolgt, am ersten darauf folgenden Tag."

(...)

KAPITEL 4 - Abänderung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die elektronische Verfahrensführung

Art. 8 - In Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die elektronische Verfahrensführung wird die Zahl "1208" aufgehoben.

KAPITEL 5 - Übergangsbestimmung und Inkrafttreten

Art. 9 - Die Bestimmungen, so wie sie vor Inkrafttreten des vorliegenden...

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