26. AUGUST 2013 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung der Gemeinde Lontzen als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4710 Lontzen, Tivolistra,szlig,e 24 (1. Etage)

Der Minister für Familie, Gesundheid und Soziales,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags der Gemeinde Lontzen vom 6. Mai 2013 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger einer Notaufnahmewohnung;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnung am 27. Mai 2013 und des dazu erstellten Berichtes vom 14. August 2013,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Gemeinde Lontzen wird als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4710 Lontzen, Tivolistraße 24 (1. Etage) auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Art. 2 - Das ÖSHZ Lontzen ist für...

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