12. DEZEMBER 2002 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Rates der Seniorinnen und Senioren

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli und 18. Juli 1990, vom 5. Mai und 16. Juli 1993, vom 30. Dezember 1993, vom 16. Dezember 1996, 4. Mai 1999, 6. Mai 1999, 25. Mai 1999 und 22. Dezember 2000;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 24. Dezember 2001 zur Schaffung des Rates der Seniorinnen und Senioren, insbesondere Artikel 5, § 3;

Auf Vorschlag des Ministers für Jugend und Familie, Denkmalschutz, Gesundheit und Soziales;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Genehmigung

Artikel 1 - Die diesem Erlass beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Seniorinnen und Senioren vom 25. Oktober 2002 wird genehmigt.

Inkrafttreten

Art. 2 - Vorliegender Erlass ist am 25. Oktober 2002 wirksam.

Durchführungsbestimmung

Art. 3 - Der Minister für Soziales und Familie zuständige Minister ist mit der Durchführung dieses Erlasses beauftragt.

Eupen, den 12. dezember 2002

Der Ministerpräsident,

Minister für Beschäftigung, Behindertenpolitik, Medien und Sport

K.-H. LAMBERTZ

Der Minister für Jugend und Familie, Denkmalschutz, Gesundheit und Soziales

H. NIESSEN

Innere Geschäftsordnung des Rates der Seniorinnen und Senioren der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(Erlass 24. Dezember 2001 - Art. 5, § 3)

Wahl der BeisitzerInnen des Präsidiums

Artikel 1. § 1. Die stimmberechtigten Mitglieder des Rates der Seniorinnen und Senioren (weiter unter Rat erwähnt) wählen in ihrer Gründungssitzung die 4 BeisiterInnen des Präsidiums.

§ 2. Bei allen Wahlvorgängen des Rates muss nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern, sowie den Vertretern, die in den 5 südlichen Gemeinden ansässig sind, und denen, die in den 4 nördlichen Gemeinden wohnhaft sind, bestehen bleibt.

Sekretariatsadresse des Rates

Art. 2. Die Dienstanschrift des Rates lautet:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Rat der Seniorinnen und Senioren, zu Händen des Präsidenten (der Sekretärin), vertraulich, Gospert 1-5 in 4700 Eupen, Tel. 087/59.63.00 (Zentrale) oder 087/59.63.59 (Sekretariat).

Plenarsitzung

Art. 3. § 1. Die Einladungen erfolgen schriftlich, mindestens 10 Arbeitstage vor der Plenumssitzung und ergehen an die effektiven Mitglieder sowie zur Information an die Ersatzmitglieder des Rates und an die Personen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen sollen. Der Versand wird vom Sekretariat...

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