14. NOVEMBER 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Verlängerung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Martelange

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 ¸ber institutionelle Reformen, insbesondere des Artikel 1 ß 3;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches ¸ber die Raumordnung, den St‰dtebau und das Erbe;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Juni 1991 ¸ber die l‰ndliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Martelange vom 2. M‰rz 2006, durch den der Antrag auf Verl‰ngerung des gemeindlichen Programms f¸r l‰ndliche Entwicklung und die neuen vorgeschlagenen Projekte genehmigt werden;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses f¸r Raumordnung vom 29. Mai 2006;

In der Erw‰gung, dass die Gemeinde Martelange nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Verl‰ngerung des gemeindlichen Programms f¸r l‰ndliche Entwicklung der Gemeinde Martelange wird am Tag ihrer Unterzeichnung und f¸r einen am 30. April 2011 ablaufenden Zeitraum genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde d¸rfen Zusch¸sse f¸r die Durchf¸hrung ihrer Aktion zur l‰ndlichen Entwicklung gew‰hrt werden.

Art. 3 - Diese Zusch¸sse werden im Rahmen der j‰hrlich zu diesem Zweck verf¸gbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister, zu dessen Zust‰ndigkeitsbereich die l‰ndliche Entwicklung gehˆrt...

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