13. FEBRUAR 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Anhée

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 1, § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Juni 1991 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderats von Anhée vom 30. September 2002, durch welche die Durchführung seiner Aktion zur ländlichen Entwicklung nach dem in den als Anlage zum vorliegenden Erlass beigefügten Dokumenten bestimmten Programm beschlossen worden ist;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 29. November 2002;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Anhée nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft und der ländlichen Angelegenheiten,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das gemeindliche Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Anhée wird am Tag seiner Unterzeichnung und für einen am 31. Dezember 2013 ablaufenden Zeitraum genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde dürfen Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die ländliche Entwicklung...

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