18. OKTOBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Dinant

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 ¸ber institutionelle Reformen, insbesondere Art. 1, ß 3;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Juni 1991 ¸ber die l‰ndliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Dinant vom 15. Juli 2003, durch den es beschlossen wird, den Auftrag von Frau Demeuldre zu beenden und erneut einen ˆffentlichen Auftrag auszuschreiben;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Dinant vom 13. Juli 2004, einen Aufruf an die ÷ffentlichkeit zur Einreichung von Bewerbungen zwecks der Bildung der ˆrtlichen Kommission zur l‰ndlichen Entwicklung erneut vorzunehmen, mit dem Ziel, die Arbeit auf einer solidern Grundlage wieder aufnehmen zu kˆnnen;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Dinant vom 9. November 2004 zur Genehmigung der Zusammensetzung der ˆrtlichen Kommission zur l‰ndlichen Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Dinant vom 21. Februar 2006 zur Genehmigung der 9 durch die ˆrtliche Kommission zur l‰ndlichen Entwicklung mit der Priorit‰t 1 in Betracht gezogenen Projekte und der durch sie vorgenommenen Einstufung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Dinant vom 14. November 2006 zur Genehmigung des gemeindlichen Programms f¸r l‰ndliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses f¸r Raumordnung vom 27. Oktober 2006;

In der Erw‰gung, dass die Gemeinde Dinant nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Beschliesst :

Artikel 1 - Das gemeindliche Programm f¸r l‰ndliche Entwicklung der Gemeinde Dinant wird f¸r einen f¸nfj‰hrigen Bew‰hrungszeitraum ab dem Datum der Unterzeichnung des...

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