7. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Cerfontaine

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Juni 1991 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Cerfontaine vom 20. September 1993 zur Durchführung seiner ländlichen Entwicklungsmassnahmen nach dem in den dem vorliegenden Erlass beigefügten Unterlagen festgelegten Programm;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 28. September 2001;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Cerfontaine nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft und der ländlichen Angelegenheiten,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Cerfontaine wird am Tag seiner Unterzeichnung und für einen am 31. Dezember 2004 ablaufenden Zeitraum genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die ländliche Entwicklung gehört, durch Vereinbarung festgelegten...

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