9. NOVEMBER 2000 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 1970 zur Gewährung eines Gehaltszuschlags für gewisse Mitglieder des Unterrichtspersonals, die Inhaber besonderer Diplome sind

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens, insbesondere des Artikels 1 Nummer 8;

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 15. April 1958 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Lehrpersonals, des wissenschaftlichen Personals sowie des ihm gleichgestellten Personals des Ministeriums des Unterrichtswesens, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 6. Januar 1993;

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 1970 zur Gewährung eines Gehaltszuschlags für gewisse Mitglieder des Unterrichtspersonals, die Inhaber eines besonderen Diploms sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. Januar 1974;

Auf Grund des günstigen Gutachtens des Finanzinspektors vom 14. September 2000;

Auf Grund des Einverständnisses des Minister-Präsidenten, zuständig für den Haushalt vom 4. Juli 2000;

Auf Grund des Protokolls Nr. S 12/2000 vom 20. September 2000, das die Ergebnisse der im Sektorenausschuss XIX für die Deutschsprachige Gemeinschaft geführten Verhandlungen enthält;

Auf Grund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere des Artikels 3 §1, abgeändert durch die Gesetze vom 4. Juli 1989 und 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass:

- bestimmte Pensionsakten dem Rechnungshof erst dann in definitiver Form vorgelegt werden können, nachdem die ab 1. Januar 1990 gültigen Sätze der Gehaltszuschläge für besondere Diplome verbindlich festgelegt worden sind, damit diese Pensionsakten in Kenntnis der gesamten Sachlage umgehend abgeschlossen werden können

- eine Ungleichbehandlung zwischen Schulleitern einer angegliederten Grundschule und Schulleitern einer autonomen Grundschule beendet werden muss;

Auf Vorschlag des Ministers für Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der einleitende Satz sowie Punkt a des Artikels 1 des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 1970 zur Gewährung eines Gehaltszuschlags für gewisse Mitglieder des Unterrichtspersonals, die Inhaber...

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