11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 11. Februar 2013 zur Abänderung einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, werden einige Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft, abgeändert.

Im Gegensatz zu den Anwärtern, die die Grundausbildung vor dem 1. Oktober 2012 begonnen haben und nach Gehaltstabelle B1 besoldet wurden, werden Polizeiinspektoren-Anwärter, die die Grundausbildung seit diesem Datum begonnen haben, nach einer Gehaltstabelle des Kaders der Polizeibediensteten besoldet, und zwar entweder nach Gehaltstabelle HAU1 für Polizeiinspektoren-Anwärter, die extern angeworben worden sind, oder nach der Gehaltstabelle, die sie am Tag vor ihrer Einsetzung als Polizeiinspektor-Anwärter besassen, für diejenigen unter ihnen, die im Rahmen des sozialen Aufstiegs zum Kader des Personals im einfachen Dienst aufsteigen.

Diese Massnahme wird hinsichtlich der Lohnsumme, die derzeit Anwärtern vorbehalten ist, in einem ganzen Jahr 1.946 KEUR einbringen, wodurch eine Einsetzung von sechsundvierzig zusätzlichen Polizeiinspektoren-Anwärtern möglich wird. Ihr Ziel ist es, eine Zusatzfinanzierung im Rahmen der Massnahmen zu garantieren, die am 11. Mai 2012 von der Regierung getroffen und vom Ministerrat gebilligt worden sind im Hinblick auf eine bessere Einsetzung des Personals der Polizeidienste im Kampf gegen Belästigungen und Kriminalität, beispielsweise durch die Verstärkung der Eisenbahnpolizei, der Einsatzreserve, der Einsatzeinheiten der föderalen Polizei und durch die Erhöhung der jährlichen Quote zur Anwerbung von Polizeiinspektoren-Anwärtern um 100 Einheiten zugunsten der...

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