18. APRIL 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. März 2012 zur Festlegung der Liste der durch das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten gedeckten Anlagen und zur Bestimmung des Projekts der vorläufigen kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten einer jeden Anlage für den Bezugszeitraum 2013-2020

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen, insbesondere des Artikels 12bis;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Juli 2011 über die Datenerhebung zwecks der Berechnung der kostenlosen Zuteilung der Zertifikate an jeden Anlagenbetreiber für den Zeitraum 2013-2020 und zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens, um die Kleinanlagen ab dem 1. Januar 2013 aus dem Emissionshandelssystem auszuschliessen;

Aufgrund der am 31. Januar 2013 übermittelten Mitteilung "Observations and request for clarification on the assessment of the responses provided by BE in response to the issues indicated in the compliance letter" der Europäischen Kommission, infolge deren die Zuteilung von Zertifikaten für folgende Anlagen geändert wurde : ArcelorMittal (Standort Stahlwerk-Strangguss Chertal), ArcelorMittal (Standort vorlackierter galvanisierter Stahl Ramet), Prayon und Ineos;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. März 2012 zur Festlegung der Liste der durch das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten gedeckten Anlagen und zur Bestimmung des Projekts der vorläufigen kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten einer jeden Anlage für den Bezugszeitraum...

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