21. FEBRUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Mons-Borinage zwecks der Erweiterung des Abbaugebiets des Steinbruchs genannt 'Bois du Prince' und der Eintragung eines Grüngebiets am Ort genannt 'carrière des Vaches' (Karten 45/1 und 45/2) durchführen zu lassen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 abgeänderten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 19, 22, 23, 25, 32, 37, 42 bis 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsplans des regionalen Raums;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. November 1983 zur Festlegung des Sektorenplans Mons-Borinage, insbesondere abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 28. März 1991 über die Eintragung der Trasse der elektrischen Freileitung H.T. 150-30 Kv zwischen den Posten "Air liquide" et "Baudour", durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 26. Juni 1997 über die Eintragung eines spezifischen Gebiets zur Errichtung eines Thermalzentrums in Baudour und über die Eintragung eines Gebiets für Dienstleistungen auf dem Universitätscampus, den Erlass der Wallonischen Regierung vom 1. April 1999 zwecks der Eintragung eines mit dem Uberdruck "C.E.T." versehenen Gebiets für öffentliche Dienststellen und gemeinschaftliche Anlagen zur Ansiedlung und Bewirtschaftung eines technischen Vergrabungszentrums und zwecks Eintragung eines Grüngebiets, den Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. Oktober 2002 zur Genehmigung der Erweiterung der Sandgrube SA Laurent und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. April 2004 zwecks der Eintragung eines gemischten Gewerbegebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Mons am Ort genannt "Vieille-Haine", der teilweisen Stilllegung des industriellen Gewerbegebiets "Ghlin-Baudour" auf dem Gebiet der Gemeinden Mons (Jemappes), Quaregnon und Saint-Ghislain (Baudour), der Stilllegung des gemischten Gewerbegebiets "Gronde" auf dem Gebiet der Gemeinde Saint-Ghislain (Baudour) und der Stilllegung des gemischten Gewerbegebiets "Le Culot" auf dem Gebiet der Gemeinde Quaregnon (Wasmuel);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Mai 2004 durch den beschlossen wurde, dass der Sektorenplan Mons-Borinage einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans zwecks Eintragung eines Abbaugebiets in der Südverlängerung des heutigen Steinbruchs genannt "Bois du Prince" angenommen wurde, und zur Festlegung des Inhaltsentwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planes, und der unterzeichneten Karte zur Darstellung des Vorentwurfs des abgeänderten Sektorenplans, die ein fester Bestandteil dieses Erlasses ist;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2007 zur Ergänzung, durch die Eintragung am Ort genannt "carrière des Vaches" eines Grüngebiets als raumplanerischer Ausgleich, des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Mai 2004, durch den beschlossen wurde, dass der Sektorenplan Mons-Borinage einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans zwecks Eintragung eines Abbaugebiets in der Südverlängerung des heutigen Steinbruchs genannt "Bois du Prince" (Karten 45/1 und 45/2) angenommen wurde;

In der Erwägung, dass die Gutachten des Regionalausschusses für Raumordnung, des Wallonischen Umweltrats für eine nachhaltige Entwicklung und der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt am 12. Oktober 2007 beantragt worden sind;

In der Erwägung, dass das Gutachten des Wallonischen Umweltrats für eine nachhaltige Entwicklung vom 6. November keine Abänderung des Inhalts der Umweltverträglichkeitsprüfung voraussetzt;

In der Erwägung, dass die Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt kein fristgerechtes Gutachten abgegeben hat; dass das fehlende Gutachten also als günstiges Gutachten gilt;

In Erwägung des vom Regionalausschuss für Raumordnung am 13. November 2007 abgegebenen günstigen Gutachtens sowohl über den Vorentwurf als auch über den Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung;

In der Erwägung, dass der als Anlage beigefügte Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung die Tragweite der Bestimmungen von Artikel 42, Absatz 2 des Gesetzbuches erläutert, und den Umfang und den Genauigkeitkeitsgrad der Informationen angibt, die die Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Besonderheiten des Vorentwurfs der Revision enthalten muss;

In der Erwägung, dass der durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2007 bestimmte und durch den vorliegenden Erlass endgültig festgesetzte Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung die Untersuchung der Ausgleichsmassnahmen umfasst, so wie dies durch Artikel 42, Absatz 2, 10°bis, der durch das Dekret vom 20. September 2007 zur Abänderung der Artikel 1, 4, 25, 33, 34, 42, 43, 44, 46, 49, 51, 52, 58, 61, 62, 127, 175 und 181 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe und zur Einfügung des Artikel 42bis in dieses Gesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 1, 4 und 10 des Dekrets vom 11. März 2004 über die Infrastrukturen zur Ansiedlung von wirtschaftlichen Aktivitäten und zur Einfügung der Artikel 1bis, 1ter, 2bis und 9bis in dieses Dekrets eingefügt worden ist, vorgeschrieben wird;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es besteht Anlass, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Mons-Borinage zwecks der Erweiterung des Abbaugebiets des Steinbruchs genannt "Bois du Prince" und der Eintragung eines Grüngebiets am Ort genannt "carrière des Vaches" (Karten 45/1 und 45/2) durchführen zu lassen.

Art. 2 - Der Umfang und der Genauigkeitsgrad der Informationen, die die in Artikel 1 erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten muss, werden durch den als Anlage zum vorliegenden Erlass beigefügten Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung festgesetzt.

Art. 3 - Die Wallonische Regierung beauftragt den Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses.

Namur, den 21. Februar 2008

Der Minister-Präsident,

R. DEMOTTE

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

ANLAGE

INHALT DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRUFUNG DES SEKTORENPLANS

  1. Umfang

    Kein Element des Vorentwurfs wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit.

  2. Genauigkeit der Informationen

    Das nachstehend in Betracht gezogene Lastenheft stellt ein Musterdokument dar, dessen Genauigkeitsgrad in Anbetracht des Artikels 42 des Gesetzbuches als ausreichend angesehen wird.

    Besondere Aufmerksamkeit wird den folgenden Elementen geschenkt werden:

    • Die in der Nähe der Erweiterung des Abbaugebiets gelegenen Natura 2000-Gebiete;

    • das lokale hydrographische Netz.

    PHASE I

    Einleitung

    Die Einleitung hat zum Zweck, die Umweltverträglichkeitsprüfung wieder in ihren Kontext einzusetzen und zielt insbesondere darauf ab, das Verfahren für die Öffentlichkeit zu klären

  3. Erinnerung des Verfahrens zur Revision eines Sektorenplans - Artikel 42 bis 46 des CWATUP.

  4. Durch die Regierung angenommener Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans, einschliesslich der Massnahmen zur Verringerung der Auswirkungen bezüglich der Durchführung des Projekts (Artikel 42, 1°)

  5. Beteiligte in der Revision des Sektorenplans

    3.1. Entscheidungsträger

    Die Wallonische Regierung, vertreten durch den Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Raumordnung gehört.

    3.2. Initiator des Antrags

    Projektträger, Gesellschaft oder natürliche Person, die das Gelände mit dem Steinbruch bewirtschaftet. Organigramm der Gesellschaft (insbesondere im Falle mehrerer Tochtergesellschaften oder mehrerer Gesellschaften in einer Gruppe). Die Kontaktperson(en) und ihre Personalien bitte angeben.

    3.3. Umweltverträglichkeitsprüfer

    Zugelassenes Planungsbüro: die Kategorien und Dauer der Zulassungen, die verschiedenen Personen, die an der Umweltverträglichkeitsprüfung mitgearbeitet haben, und deren Kompetenzen bitte angeben. Die Kontaktperson(en) und ihre Personalien bitte angeben.

  6. Durch die Verwaltung festgestellte potentielle Belastungen

    Es handelt sich um von der Verwaltung festgestellte Belastungen auf der Grundlage der Analyse der bestehenden Sach- und Rechtslage sowie auf der Grundlage der verschiedenen, in diesem Stadium des Verfahrens eingegangenen Gutachten...

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