9. NOVEMBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision der Sektorenpläne Thuin-Chimay und Philippeville-Couvin zwecks der Eintragung von zwei Abbaugebieten als Erweiterung des Steinbruchs Lompret auf dem Gebiet der Gemeinde Chimay (Lompret) und der Umwandlung in ein Agrargebiet von Grundstücken, die im östlichen Teil des bereits bestehenden Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinden Chimay (Lompret) und Couvin (Aublain) gelegen sind, als raumplanerischer Ausgleich

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2007 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und vom 15. April 2005 abgeänderten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 1, 4, 22, 23, 25, 32 und 35 bis 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsplans des regionalen Raums;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. September 1979 zur Festlegung des Sektorenplans Thuin-Chimay;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. April 1980 zur Festlegung des Sektorenplans Philippeville-Couvin;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Juni 2007, durch den beschlossen wurde, die Sektorenpläne Thuin-Chimay und Philippeville-Couvin einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Revision zwecks der Eintragung von zwei Abbaugebieten als Erweiterung des Steinbruchs Lompret auf dem Gebiet der Gemeinde Chimay (Lompret) und der Umwandlung in ein Agrargebiet von Grundstücken, die im östlichen Teil des bereits bestehenden Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinden Chimay (Lompret) und Couvin (Aublain) gelegen sind, als raumplanerischer Ausgleich;

In der Erwägung, dass durch denselben Erlass die Regierung den Minister der ländlichen Entwicklung ebenfalls damit beauftragt hat, die Gutachten des Regionalausschusses für Raumordnung, des Wallonischen Umweltrates für eine nachhaltige Entwicklung und der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt über das Projekt des Inhalts der Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans einzuholen;

In der Erwägung, dass die besagten Gutachten am 9. Juli 2007 beantragt worden sind;

In der Erwägung, dass die Gutachten innerhalb der durch Artikel 42 Absatz 4 des Gesetzbuches vorgeschriebenen Frist übermittelt wurden, angesichts der Bestimmungen von Artikel 4 2° der die Fristen für die Konsultierung der Dienststellen und Ausschüsse zwischen dem 16. Juli und dem 15. August aussetzt;

In der Erwägung, dass der Inhaltsentwurf der Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Wallonischen Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung in seinem Gutachten vom 20. Juli 2007 als zufriedenstellend erachtet wurde, und Gegenstand von keinen zusätzlichen Empfehlungen seinerseits ist;

In der Erwägung, dass in ihrem Gutachten vom 3. August 2007 die Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt besonderen Nachdruck auf die Notwendigkeit legt, das biologische Interesse sowohl des innerhalb des Gebiets enthaltenen Forstgebiets als auch des es durchquerenden Wasserlaufs genau zu charakterisieren, die Auswirkungen des Vorentwurfs auf das Natura-2000-Gebiet BE32036 "Vallée de l'Eau Blanche, à Virelles" genau einzuschätzen, und die Neugestaltung des Geländes nach der Bewirtschaftung im Hinblick auf eine Vielfalt der Lebensräume sorgfältig zu untersuchen (die Schaffung einer Wasserfläche auf der ganzen Fläche vermeiden);

In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung in seinem am 24. August 2007 abgegebenen Gutachten dem Untersuchungsbeauftragten empfiehlt, besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Karsterscheinungen beim neuen Vorkommen zu legen, sich vom guten Umweltzustand des Steinbruchs zu vergewissern und die ggf. von ihm bei der Erstellung seines Berichts aufgefundenen Eigenschaften zu vertiefern;

In der Erwägung, dass diese Empfehlungen keine besondere Abänderung des dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 7. Juni 2007 beigefügten Inhaltsentwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung voraussetzen, in dem die Uberprüfung dieser Elemente bereits vorgesehen war, sondern das erwartete Informationsniveau genauer bestimmen;

In der Erwägung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung des Planes die gesamten Elemente, die den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans bilden, betreffen wird;

In der Erwägung, dass der als Anlage zum vorliegenden Erlass beigefügte Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung die Tragweite der Bestimmungen von Artikel 42 Absatz 2 des Gesetzbuches erläutert, und den Umfang und den Genauigkeitkeitsgrad der Informationen angibt, die die Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Besonderheit des Vorentwurfs der Revision enthalten muss;

In der Erwägung, dass es Anlass gibt, das eingeleitete Verfahren zur Revision des Sektorenplanes Thuin-Chimay und Philippeville-Couvin unverzüglich fortzuführen und dazu die Bestimmungen von Artikel 42 Absatz 2 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe anzuwenden;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es besteht Anlass, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision der Sektorenpläne Thuin-Chimay und Philippeville-Couvin zwecks der Eintragung von zwei Abbaugebieten als Erweiterung des Steinbruchs Lompret auf dem Gebiet der Gemeinde Chimay (Lompret) und der Umwandlung in ein Agrargebiet von Grundstücken, die im östlichen Teil des bereits bestehenden Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinden Chimay (Lompret) und Couvin (Aublain) gelegen sind, als raumplanerischer Ausgleich, durchführen zu lassen.

Art. 2 - Der Umfang und der Genauigkeitsgrad der Informationen, die die in Artikel 1 erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten muss, werden in der "Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung" betitelten Anlage zum vorliegenden Erlass festgesetzt.

Art. 3 - Der Minister der räumlichen Entwicklung wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 9. November 2007

Der Minister-Präsident,

R. DEMOTTE

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

ANLAGE

INHALT DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRUFUNG DES SEKTORENPLANS

  1. Umfang.

    Kein Element des Vorentwurfs wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit.

  2. Genauigkeit der Informationen.

    Das nachstehend in Betracht gezogene Lastenheft stellt ein Musterdokument dar, dessen Genauigkeitsgrad in Anbetracht des Artikels 42 des Gesetzbuches als ausreichend angesehen wird.

    Besondere Aufmerksamkeit wird den folgenden Elementen geschenkt werden:

    - die Vereinbarkeit des Vorentwurfs mit dem Grundsatz der schonenden Nutzung der Bodenschätze, sowohl hinsichtlich der Marktentwicklung für Kalk mit hohem Gehalt und der Aussichten für den Betrieb als auch des geplanten Betriebsprojekts (Fläche, Betriebstechniken, usw.);

    - eventuelle Karsterscheinungen im neuen Vorkommen und deren Folgen sowohl für den Betrieb (Volumen der wirklich bewirtschaftbaren Materialien, Sicherheit der Arbeit, usw.) als auch für die Nachbarschaft (Risiken für die Güter, Ausrüstungen und Personen);

    - die Nähe der ehemaligen Eisenbahnlinie Chimay-Mariembourg, für die sowohl die Stabilität der Böschung gesichert als auch das biologische Interesse erhalten werden muss;

    - das durch die bewaldete Zone aufgewiesene biologische Interesse (Charakterisierung);

    - die Auswirkungen des Betriebs auf den Ablauf des Bachs La Fontaine, das im westlichen Teil des zukünftigen Abbaugebiets im Ton hoch gelegen ist und durch den Betrieb (ggf. Verluste und Wassereinbrüche in den Steinbruch) gestört werden könnte, und die Auswirkungen auf sein heutiges biologisches Interesse und dasjenige der mit ihm verbundenen Feuchtgebiete (Charakterisierung des notwendigen biologischen Interesses);

    - das Vorhandensein im zukünftigen Abbaugebiet eines Sumpfgebiets mit einer Pappelanlage auf Feuchtgebiet;

    - die Auswirkungen des Projekts auf die Natura 2000 Gebiete der "Vallée de l'Eau Blanche" in Virelles, gelegen in der Verlängerung des zukünftigen Steinbruchs und der "Vallée de l'Eau Blanche" zwischen Aublain und Mariembourg, in einer Entfernung von ca. 200 m, sowie die innerhalb dieser Natura 2000 Gebiete gelegenen zugelassenen und domanialen Naturschutzgebiete, Sonderschutzgebiete und besonderen Erhaltungsgebiete;

    - das genaue Volumen des Abraummaterials und des tauben Gesteins und deren Verwaltung;

    - die Neugestaltung des Geländes nach dem Betrieb (insbesondere im Hinblick auf die Landschaft und die Natur, nämlich indem vermieden wird, eine Wasserfläche auf der ganzen Fläche zu schaffen und durch Förderung der Vielfalt...

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