26. JUNI 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Lüttich zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets am Standort genannt 'Boyou' und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets als Agrargebiet in der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain) durchführen zu lassen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004, 15. April 2005 und 15. Mai 2008;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 42 und 46;

Aufgrund der Artikel 5, 9 und 20, Absatz 2, des Dekrets vom 20. September 2007 zur Abänderung der Artikel 1, 4, 25, 33, 34, 42, 43, 44, 46, 49, 51, 52, 58, 61, 62, 127, 175 und 181 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, und zur Einfügung in dieses Dekret von Artikel 42bis, und zur Abänderung der Artikel 1, 4 und 10 des Dekrets vom 11. März 2004 über die Infrastrukturen zur Ansiedlung von wirtschaftlichen Aktivitäten und zur Einfügung in dieses Dekret der Artikel 1bis, 1ter, 2bis und 9bis ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 26. November 1987 zur Festlegung des Sektorenplans Lüttich;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Lüttich einer Revision zu unterziehen und durch den der Vorentwurf zur Revision zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets auf dem Gelände genannt "Boyou" und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain) als Agrargebiet verabschiedet wird.

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung durch diesen selben Erlass das Projekt über den Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung, der der Vorentwurf zu unterziehen ist, gutgeheissen hat;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2007, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Lüttich zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets am Standort genannt "Boyou" und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets als Agrargebiet in der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain) durchführen zu lassen;

In der Erwägung, dass das durch diesen Erlass eingeleitete Verfahren zur Revision des Sektorenplans Lüttich nicht weitergeführt werden konnte, da der Entwurf zur Revision des Sektorenplans von der Wallonischen Regierung nicht vor dem Inkrafttretedatum des 19. September 2007 verabschiedet worden ist; dass es galt, dem in Artikeln 42 ff des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, in ihrer durch das vorgenannte Dekret abgeänderten Fassung, festgelegten Verfahren Rechnung zu tragen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Februar 2008 zur Bestätigung des Vorentwurfs zur Revision des Sektorenplans Lüttich zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets am Standort genannt "Boyou" und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets als Agrargebiet in der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain), zur Verabschiedung des Entwurfs zum Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2007, durch den beschlossen wurde, eine Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich dieses Vorentwurfs durchführen zu lassen;

In der Erwägung, dass die Gutachten des Regionalausschusses für Raumordnung und des Wallonischen Umweltrates für eine nachhaltige Entwicklung über den Inhaltsentwurf der Umweltverträglichkeitsprüfung am 17. März 2008 beantragt worden sind;

In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung in seinem Gutachten vom 8. April 2008 die Elemente bezüglich des Umfangs und des Genauigkeitsgrads der Informationen, die die Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten muss, so wie sie ihm unterbreitet wurden, als befriedigend erachtet hat;

In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung in seinem günstigen Gutachten vom 13. Mai 2008 vorschlägt, dass die Analyse der Ausgleichsmassnahmen von der Phase 1 auf die Phase 2 des Inhalts der Umweltverträglichkeitsprüfung verschoben wird;

In der Erwägung, dass der Entwurf zum Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung endgültig angenommen werden kann, falls diese Änderung stattfindet;

In der Erwägung, dass es Anlass gibt, das eingeleitete Verfahren zur Revision des Sektorenplanes Lüttich unverzüglich fortzuführen und dazu die Bestimmungen von Artikel 42 Absatz 2 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe anzuwenden;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es gibt Anlass, eine Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf zur Revision der Sektorenpläne Lüttich zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets am Standort genannt "Boyou" und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets als Agrargebiet in der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain) durchführen zu lassen.

Art. 2 - Der Umfang und der Genauigkeitsgrad der Informationen, die die in Artikel 1 erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten muss, sind in der dem vorliegenden Erlass beigefügten Anlage festgelegt, die die Uberschrift "Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Plan" trägt.

Art. 3 - Der Minister der räumlichen Entwicklung wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 26. Juni 2008

Der Minister-Präsident,

R. DEMOTTE

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Lüttich zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets auf dem Gelände genannt "Boyou" und der Wiederverwendung eines Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Oupeye (Heure-le-Romain) als Agrargebiet

ANLAGE

INHALT DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRUFUNG ZUM PLAN

  1. Der durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007 verabschiedete Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Lüttich (Karte 34/6 S) enthält die Eintragung:

    • eines Abbaugebiets, versehen mit dem Uberdruck * S.24;

    • eines Abbaugebiets, versehen mit dem Uberdruck * S.25;

    • eines Abbaugebiets, versehen mit dem Uberdruck * S.26;

    • eines Abbaugebiets ohne Uberdruck;

    • eines Agrargebiets.

    Das mit dem Uberdruck * S.24 versehene Gebiet ist den für dessen Neugestaltung erforderlichen Tätigkeiten vorbehalten. Die Umkehrbarkeit in ein Agrargebiet der Zweckbestimmung ist nach der Neugestaltung wirksam.

    Das mit dem Uberdruck * S.25 versehene Gebiet ist mit einer Umkehrbarkeit in ein Agrargebiet der Zweckbestimmung nach dem Abbau und der Neugestaltung gedeckt.

    Die vollständige Neugestaltung der von den zusätzlichen Vorschriften betroffenen Gebiete * S.24 und * S.25 und die Abtretung von 5 ha Grundstücken der "SA Tessenderlo" an die Gemeinde Oupeye sind Vorbedingungen für jegliche Bewirtschaftung des mit dem Uberdruck * S.26 versehenen Gebiets.

    Der Erlass enthält drei Vorschläge für einen alternativen Ausgleich:

    • die Neugestaltung des mit dem Uberdruck * S.24 versehenen Abbaugebiets;

    • die Abtretung für einen symbolischen Euro an die Gemeinde Oupeye eines Teils der betroffenen Gebiete, die das Eigentum des Antragstellers sind;

    • die Uberweisung seitens der "SA Tessenderlo" eines finanziellen Ausgleichs in Höhe von euro 50.000 als Beitrag zu Projekten von gemeinnützigem Interesse, die von der Gemeinde Oupeye entwickelt werden.

  2. Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung und Genauigkeit der Informationen (Artikel 42 Absatz 2 des CWATUP).

    2.1. Umfang.

    Die Umweltbewertung bezieht sich auf:

    • die Eintragung der vier Teile der Abbaugebiete;

    • die Neugestaltung der Teile der Abbaugebiete, die mit dem Uberdruck * S.24 und * S.25 versehen sind;

    • die raumplanerischen Ausgleichsmassnahmen (S. Kapitel VII - Analyse der Ausgleichsmassnahmen);

    • die alternativen Ausgleichsmassnahmen (S. Kapitel VII - Analyse der Ausgleichsmassnahmen).

    2.2. Genauigkeit der Informationen.

    Das nachstehend in Betracht gezogene Lastenheft stellt ein Musterdokument dar, dessen Genauigkeitsgrad in Anbetracht des Artikels 42 des Gesetzbuches als ausreichend angesehen wird.

    Die Prüfung hinsichtlich der Bevölkerung, der Sozialwirtschaft und der Umwelt erfolgt auf Ebene des allgemeinen territorialen Kontextes (Phase 1) und auf mikrogeographischer Ebene des Gebiets für die Untersuchung der Empfindlichkeiten und Einschränkungen hinsichtlich...

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