6. JUNI 2003 - Dekret zur Zustimmung zum am 16. September 2002 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Gemeinschaft, der Regierung der Wallonischen Region und der Flämischen Regierung, einerseits, und der Regierung der Republik Frankreich, andererseits, über die grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften und den lokalen öffentlichen Einrichtungen (1)

Der Wallonische Regionalrat hat das Folgende angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Das am 16. September 2002 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Gemeinschaft, der Regierung der Wallonischen Region und der Flämischen Regierung, einerseits, und der Regierung der Republik Frankreich, andererseits, über die grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften und den lokalen öffentlichen Einrichtungen wird völlig und uneingeschränkt wirksam.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 6. Juni 2003

Der Minister-Präsident,

J.-Cl. VAN CAUWENBERGHE

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

S. KUBLA

Der Minister des Transportwesens, der Mobilität und der Energie,

J. DARAS

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

M. DAERDEN

Der Minister der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt,

M. FORET

Der Minister der Landwirtschaft und der ländlichen...

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